Vorlage - RAT/0063/2004/1  

 
 
Betreff: Jugendschöffen
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
03.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Nachbenennung zur Vorschlagsliste – Jugendschöffen – zu.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

Der Präsident des Landgerichts Köln hat mit Schreiben vom 05.12.2003 dazu aufgefordert, für die Wahlperiode 2005 – 2008 Jugendschöffen zu benennen. Aus dem Bereich des Jugendamtes Wermelskirchen sind demzufolge für das gemeinsame Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach 4 Jugendhauptschöffen (2weibliche und 2 männliche) und für die Jugendkammer des Landgerichts Köln 1 Jugendhauptschöffe (männlich) zu bestellen.

 

Für den Wahlausschuss hat der JHA spätestens bis zum 30. Juni eine Vorschlagsliste mit der doppelten Anzahl der benötigten Jugendhauptschöffen zu verabschieden. Diese Liste ist anschließend eine Woche öffentlich auszulegen. Die Auslegung muß bis spätestens 31.07.2004 abgeschlossen sein. Nach der Auslegung erfolgt die Wahl der Jugendhauptschöffen und die Vorschlagslistenebst Einsprüchen ist mit einer Becheinigung über die Bekanntmachung und Auslegung bis zum 15.08.2004 an die Richterin beim Amtsgericht zu übersenden.

 

Das Jugendamt hat in Zusammenarbeit mit den im Stadtjugendring Wermelskirchen vertretenen Vereinen und Verbänden die nachfolgende Vorschlagsliste erstellt. Wegen möglicher Einsprüche sollte diese Liste jetzt schon vom JHA verabschiedet und anschließend öffentlich ausgelegt werden.

 

 

Im Jugendhilfeausschuss am 27.04.2004 wurde die Vorschlagsliste mit jedoch nur 7 Personen beschlossen, da Herr Osing seine Kandidatur kurzfristig zurückzog.

 

Da vor der o.g. Frist kein Jugendhilfeausschuss mehr stattfindet, wird der Hauptausschuss gebeten, die Nachbenennung des Herrn

 

Frank Kaluscha, geb. 18.12.1967, wohnhaft Friedrichstr. 43  in 42929 Wermelskirchen

 

vorzunehmen.

 


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift