Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Nachbenennung zur Vorschlagsliste – Jugendschöffen – zu. Sachverhalt: Der Präsident des Landgerichts Köln hat mit Schreiben vom 05.12.2003 dazu aufgefordert, für die Wahlperiode 2005 – 2008 Jugendschöffen zu benennen. Aus dem Bereich des Jugendamtes Wermelskirchen sind demzufolge für das gemeinsame Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach 4 Jugendhauptschöffen (2weibliche und 2 männliche) und für die Jugendkammer des Landgerichts Köln 1 Jugendhauptschöffe (männlich) zu bestellen. Für den Wahlausschuss hat der JHA spätestens bis zum 30. Juni eine Vorschlagsliste mit der doppelten Anzahl der benötigten Jugendhauptschöffen zu verabschieden. Diese Liste ist anschließend eine Woche öffentlich auszulegen. Die Auslegung muß bis spätestens 31.07.2004 abgeschlossen sein. Nach der Auslegung erfolgt die Wahl der Jugendhauptschöffen und die Vorschlagslistenebst Einsprüchen ist mit einer Becheinigung über die Bekanntmachung und Auslegung bis zum 15.08.2004 an die Richterin beim Amtsgericht zu übersenden. Das Jugendamt hat in Zusammenarbeit mit den im Stadtjugendring Wermelskirchen vertretenen Vereinen und Verbänden die nachfolgende Vorschlagsliste erstellt. Wegen möglicher Einsprüche sollte diese Liste jetzt schon vom JHA verabschiedet und anschließend öffentlich ausgelegt werden. Im Jugendhilfeausschuss am 27.04.2004 wurde die Vorschlagsliste mit jedoch nur 7 Personen beschlossen, da Herr Osing seine Kandidatur kurzfristig zurückzog. Da vor der o.g. Frist kein Jugendhilfeausschuss mehr stattfindet, wird der Hauptausschuss gebeten, die Nachbenennung des Herrn Frank Kaluscha, geb. 18.12.1967, wohnhaft Friedrichstr. 43 in 42929 Wermelskirchen vorzunehmen.
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