Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Mo, 18.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Sitzungseröffnung    
Ö 2     Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3     Verpflichtung der sachkundigen Bürger    
Ö 4     Prüfung der Gültigkeit der Kommunalwahlen 2009 a) Wahl des Rates der Stadt am 30.08.2009 b) Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009
RAT/1778/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei

 

-          der Wahl des Rates der Stadt am 30.08.2009

-          der Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009

 

1.      alle Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2.      bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei den Wahlhandlungen keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten,

3.      die Wahlergebnisse vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurden.

 

Die Wahl des Rates der Stadt Wermelskirchen (Gemeindewahl) und die Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009 werden daher nach den  §§ 40 Abs. 1 und 46b des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit den §§ 66 und 75a der Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.

   
    08.03.2010 - Rat der Stadt
    Ö 11 - (offen)
    Der Rat der Stadt stellt einstimmig nach § 40 Abs

Der Rat der Stadt stellt einstimmig nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei

 

-          der Wahl des Rates der Stadt am 30.08.2009

-          der Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009

 

1.      alle Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2.      bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei den Wahlhandlungen keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten,

3.      die Wahlergebnisse vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurden.

 

Die Wahl des Rates der Stadt Wermelskirchen (Gemeindewahl) und die Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009 werden daher nach den  §§ 40 Abs. 1 und 46b des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit den §§ 66 und 75a der Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.

Ö 5     Verschiedenes