Der Kämmerer ruft die einzelnen Teilbudgets mit den enthaltenen Produkten auf und stellt diese zur Diskussion.
Sodann empfiehlt der Sozialausschuss einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Positionen
- Aufwendungen Seniorenbeirat mit 1.120 €
- Aufwendungen Behindertenbeirat mit 640 €
und die Teilbudgets
- 50.01 Unterstützung Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung
- 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- 50.05 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Kundenzentrum für Arbeit und Soziales (K-A-S)
- 50.06 Sonstige soziale Leistungen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2013 sowie den vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2012 - 2022 zu beschließen.