Tagesordnung - Sitzung des Sportausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mo, 14.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin    
Ö 3  
Haushaltsplanung 2022/2023 - Sportausschuss
Enthält Anlagen
0051/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzauschuss bzw. dem Rat der Stadt,

 

die Teilbudgets

 

 - 51.51 Sportförderung

 - 51.52 Bereitstellung und Betrieb von Bädern

 

  

in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvor-schläge) zu beschließen.

   
    14.03.2022 - Sportausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Herr Dirk Irlenbusch, Stadtkämmerer, gibt kurze Erläuterungen zum üblichen Verfahrensablauf der Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen und verweist auf den bisher sehr geringen geplanten Überschuss des Haushaltsjahres 2023 hin. Darüber hinaus erläutert er auf Anfrage folgende Punkte:

- Das Projekt des SSV Dhünn konnte vom Verein bisher nicht realisiert werden. Der
 Zuschussbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro wird daher vom Haushaltsjahr 2022 in das
 Haushaltsjahr 2023 übertragen.

- r den Neubau des Hallenbades sind im aktuellen Haushalt für die Jahre 2022 und 2023
 Planungskosten berücksichtigt. Die Umsetzung der Baumaßnahme und somit die
 Veranschlagung der Baukosten ist für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Die
 Haushaltsplanberatung dieser Investition erfolgt laut Zuständigkeitsordnung im Ausschuss
 r Umwelt und Bau.

 

Herr Thomas Marner, Technischer Beigeordneter, gibt auf Nachfrage an, dass bei optimalem Verlauf des Projektes Hallenbad frühestens 13 Monate nach Freigabe der Haushaltsmittel mit einem Spatenstich vor Ort gerechnet werden kann. Herr Marner betont noch einmal, bei optimalem Verlauf des Projekts.

 

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt einstimmig, die Teilbudgets

 

- 51.51 Sportförderung

- 51.52 Bereitstellung und Betrieb von Bädern

 

in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 zu beschließen.

Ö 4  
Sachstandsbericht Hallenbad    
Ö 5  
Verschiedenes    
N 1     Sportlerin / Sportler / Mannschaft des Jahres 2021      
N 2     Ehrung verdienter Bürger      
N 3     Verschiedenes