Herr Dirk Irlenbusch, Stadtkämmerer, gibt kurze Erläuterungen zum üblichen Verfahrensablauf der Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen und verweist auf den bisher sehr geringen geplanten Überschuss des Haushaltsjahres 2023 hin. Darüber hinaus erläutert er auf Anfrage folgende Punkte:
- Das Projekt des SSV Dhünn konnte vom Verein bisher nicht realisiert werden. Der
Zuschussbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro wird daher vom Haushaltsjahr 2022 in das
Haushaltsjahr 2023 übertragen.
- Für den Neubau des Hallenbades sind im aktuellen Haushalt für die Jahre 2022 und 2023
Planungskosten berücksichtigt. Die Umsetzung der Baumaßnahme und somit die
Veranschlagung der Baukosten ist für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Die
Haushaltsplanberatung dieser Investition erfolgt laut Zuständigkeitsordnung im Ausschuss
für Umwelt und Bau.
Herr Thomas Marner, Technischer Beigeordneter, gibt auf Nachfrage an, dass bei optimalem Verlauf des Projektes Hallenbad frühestens 13 Monate nach Freigabe der Haushaltsmittel mit einem Spatenstich vor Ort gerechnet werden kann. Herr Marner betont noch einmal, bei optimalem Verlauf des Projekts.
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt einstimmig, die Teilbudgets
- 51.51 Sportförderung
- 51.52 Bereitstellung und Betrieb von Bädern
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 zu beschließen.