Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Auf der Grundlage des § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW und der aktuellen Schulentwicklungsplanung wird für das Städt. Gymnasium Wermelskirchen eine maximal mögliche 5-Zügigkeit beschlossen.