Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
a) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Wermelskirchen vom 13.10.2025. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 359.818.264,23 €, die Summe der Erträge auf 119.217.284,77 € und die Summe der Aufwendungen auf 116.589.338,42 €.
b) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.627.946,35 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Bestand der Ausgleichsrücklage steigt damit zum 01.01.2023 auf 12.576.425,06 €. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage beläuft sich auf 92.768.566,54 €.
c) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.