Vorlage - 0279/2018  

 
 
Betreff: Interkommunales, integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid / Wermelskirchen 2030
a) Konzeptbeschluss
b) Vereinbarung interkommunale Zusammenarbeit
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
04.12.2018 
29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (Sondersitzung) (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - IKEHK - Leitprojekte und Massnahmen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.

b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid | Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Städte Burscheid und Wermelskirchen erstellen seit Mitte 2017 ein „Interkommunales, Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“ (IKEHK) als eine nachhaltige, sektorenübergreifende Entwicklungsperspektive für die Region, in der die Perspektiven für die beiden Städte bis zum Jahr 2030 aufgenommen werden. Über das IKEHK soll der Kooperationsgedanke nicht nur vereinbart, sondern auch gelebt werden.

Mit dem IKEHK entsteht ein ressortübergreifendes Werk, das ein breites Spektrum an Themen behandelt. Durch die integrierte Betrachtung und Bewertung der stadtentwicklungsrelevanten Sektoren und hieraus abgeleitet der Maßnahmen sollen Synergien bewirkt werden, die eine nachhaltige Entwicklung der Region initiieren. Das IKEHK zeigt realisierbare Perspektiven auf und ist der Handlungsrahmen für eine mittelfristige Entwicklung der Region.

Das Ende 2016 beschlossene „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025“ für die Burscheider Innenstadt und Hilgen und das Ende 2018 zu beschließende „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ stellen die Ableitungen und gleichzeitig die konkreten räumlichen Vertiefungen für die jeweiligen Stadt- (teil-) räume dar.

Während in dem IKEHK Burscheid | Wermelskirchen 2030 die inhaltlichen Zusammenhänge und die Wirkungen der Leitprojekte für die Region im Mittelpunkt stehen, sind in den Handlungskonzepten für die beiden Innenstädte und Hilgen die Maßnahmen konkret definiert und mit Planungskonzepten, Kosten, Zuständigkeiten, Zeiträumen usw. unterlegt. Im IKEHK wird der Mehrwert der interkommunalen Zusammenarbeit für die Verwirklichung der Leitprojekte aufgezeigt. Querverweise unterstützen die Orientierung zwischen den Konzepten.

Das IKEHK ist auch die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.

Der Erarbeitungsprozess des IKEHKs erfolgte in aufeinander abgestimmten Stufen. Ausgangspunkt für die Kooperation war das Ziel der Entwicklung des Bahnhofsumfeld und der „Alten Ziegelei“ an der Stadtgrenze von Burscheid und Wermelskirchen. Am 07. November 2016 haben die beiden Städte die grundsätzliche interkommunale Zusammenarbeit in einem „Letter of Intent“ vereinbart. In der Folge fanden zwei interkommunale, interfraktionelle Workshops am 20. Juni 2018 und am 19.11.2018 und regelmäßige interkommunale, verwaltungsinterne Abstimmungen statt. Darüber hinaus wurden die interkommunalen Inhalte fortlaufend im Rahmen der Veranstaltungen zu den beiden kommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten erörtert.

 

Das IKEHK enthält neben Aussagen zur Ausgangssituation und zum Ablauf bzw. zur Partizipation, die Grundlagen, Ziele und Perspektiven für die Bereiche:

  • Demographischer Wandel / Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung
  • Wirtschaft / Gewerbe
  • Mobilität
  • Energie und Klimaschutz
  • Vitale Zentren – Einzelhandel, Aufenthaltsqualität / Imagesteigerung
  • Kultur
  • Baukultur – Städtebau und Architektur
  • Bildung und Soziales
  • Tourismus / Freizeit / Naherholung

 

Im zweiten Teil, demInterkommunalen, Integrierten Entwicklungskonzept“, werden interkommunale Kooperationsmöglichkeiten und im Anschluss interkommunale Leitprojekte und Maßnahmen dargestellt. Sie wirken nicht nur für sich, sondern fügen sich inhaltlich und räumlich in den regionalen Gesamtzusammenhang ein und stützen diesen. Verweise zu den in den beiden kommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten dargestellten Maßnahmen verdeutlichen die Abhängigkeiten, aber auch die Synergien, die durch die interkommunale Zusammenarbeit entstehen.

 

Das IKEHK für die Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen beinhaltet folgende interkommunale Kooperationen, Leitprojekte und Maßnahmen, die beide Kommunen anstreben umzusetzen:

 

Interkommunale Kooperation

I

Nachhaltige und interkommunal abgestimmte Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung

I.1

Differenziertes Wohnraumangebot für alle Teilmärkte und unterschiedliche Nutzergruppen schaffen

I.2

Aktive und nachhaltige Wohnraumentwicklung betreiben

I.3

Synergien durch interkommunale Zusammenarbeit nutzen

I.4

Kommunales Baulandmanagement anstreben

 

 

II

Zukunftsweisende Gewerbe- und Industrieentwicklung

II.1

(Gemeinsame) Ausweisung und Erschließung neuer (branchen-spezifischer, zukunftsfähiger) Gewerbe-, Technologie- und Industriegebiete prüfen

II.2

Günstige Standortbedingungen im Verhältnis zu den Ballungsräumen schaffen / ausbauen

II.3

Angebote und Anreize für qualifizierte Mitarbeiter schaffen und ausbauen

II.4

(Gemeinsam) Imagewerbung und offensives Standortmarketing betreiben

 

 

III

Baukultur: identitätsstiftend und attraktivitätssteigernd

III.1

Erscheinungsbild in beiden Innenstädten und den Ortsteilen aufwerten

III.2

Baukultur und Tourismus vernetzen

III.3

Regionalen Denkmalpfad erkennbar machen

 

 

Leitprojekte und Maßnahmen

A

Neue Mobilität in der Region –

Verbesserung der Mobilität in der Region und leistungsfähige Anbindung an die Rheinschiene sowie an Remscheid / Wuppertal

A.1

Erstellung einer Machbarkeitsstudie

 

 

 

B

Balkantrasse als regionales Verkehrsband für den Alltags- und Tourismus-Radverkehr ausbauen und qualifizieren

B.1

Verbreiterung der Trasse auf 4,00 m

B.2

Verknüpfung der Balkantrasse mit anderen Verkehrsarten

B.3

Schaffung weiterer Rast- und Infoplätze

B.4

Optimierung des Beleuchtungs- und Beschilderungskonzepts

B.5

Anbindungen verbessern und Verknüpfungen stärken

 

 

 

C

Hochschul-Dependance in der Region etablieren

C.1, C.1.1, C.1A, C.1B

Rhombus-Areal in der Stadt Wermelskirchen:

Hochschul- und Technologiequartier Rhombus oder                                                .                                        Innovationsquartier Rhombus (Technologie, Forschung, Dienstleistung, Wohnen) oder Innenstadtquartier Rhombus (Dienstleistung, soziale Einrichtungen, Wohnen) (Prior. 1)

C.2

Ehem. Schuhfabrik Neuenhaus in der Stadt Wermelskirchen (Priorität 2)

 

 

 

D

Zukunft für Hilgen

D.1

Arbeiten und Wohnen auf brachliegenden Arealen: Bahnhof Hilgen und Alte Ziegelei, Entwicklung eines qualitätvollen Quartiers und Integration in den Stadtteil Hilgen

 

 

 

E

Kultur- und Tourismusimpuls für die Region durch interkommunale Aktion – Interkommunale(s) Kultur- und Tourismuskonzept / -standorte

E.1

Interkommunalen Kulturentwicklungsplan erarbeiten

E.2

Interkommunales Tourismuskonzept erarbeiten

E.3

Interkommunales, professionelles Kultur- und Tourismusmanagement etablieren

E.4

Kulturstationen der Region qualifizieren, Schwerpunkt Musik für alle Generationen        und Kulturen

 

 

 

F

Freiraum I Natur I Kultur I Sport – Fundamente für Lebensqualität in den Innenstädten

F.1

Parks I Stadtgrün qualifizieren

F.2

Jugendfreizeitplatz schaffen

F.3

Hüpptal: Sport, Spiel, (Ent-)Spannung in der Innenstadt, einschl. Ersatzneubau Hallenbad

 

 

 

G

Perlen entlang der Balkantrasse

 

Im IKEHK sind darüber hinaus im Kapitel „Umsetzung“ die Einzelmaßnahmen in einer Übersicht und jeweils im Einzelnen dargestellt. Ihnen werden Kosten, Zuständigkeiten / Träger, Förderprogramm / Finanzierung und der Umsetzungszeitraum zugeordnet.

 

Die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen sollen vom Grundsatz beschlossen werden. Die Maßnahmen werden noch im Detail ausgearbeitet, mit den Betroffenen und der Öffentlichkeit erörtert und in den Gremien der Städte behandelt. Im IKEHK wird darüber hinaus auf die Maßnahmen verwiesen, die in den kommunalen Konzepten im Detail dargestellt sind und über diese gefördert werden sollen.

 

Es wird empfohlen, vorbehaltlich der haushalterischen Umsetzbarkeit das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“ zu beschließen und es auf der Basis der angestrebten interkommunalen Zusammenarbeit der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen zugrunde zu legen.


 

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Anlage/n:

 

TISCHVORLAGEN/ANLAGEN

 

Anlage 1

 

Interkommunales, integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030 – Interkommunale Kooperation, Leitprojekte und Maßnahmen

Anlage 2

 

Vorläufiger Bericht zum „Interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“

 

Hinweis:

Die Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage liegt zur Beratung am 04.12.2018 als Tischvorlage vor und soll im Vorfeld digital an die TeilnehmerInnen der Sitzung versendet werden.

Für die Ratssitzung in der Stadt Wermelskirchen am 10.12. liegt die Anlage 2 ebenfalls als Tischvorlage vor und soll im Vorfeld digital an die TeilnehmerInnen der Sitzung versendet werden.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - IKEHK - Leitprojekte und Massnahmen (502 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: