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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“. Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen. b) Die Kommunen Burscheid und Wermelskirchen vereinbaren, zur Umsetzung des interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Burscheid | Wermelskirchen 2030 zusammenzuarbeiten.
Sachverhalt:
Die Städte Burscheid und Wermelskirchen erstellen seit Mitte 2017 ein „Interkommunales, Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“ (IKEHK) als eine nachhaltige, sektorenübergreifende Entwicklungsperspektive für die Region, in der die Perspektiven für die beiden Städte bis zum Jahr 2030 aufgenommen werden. Über das IKEHK soll der Kooperationsgedanke nicht nur vereinbart, sondern auch gelebt werden. Mit dem IKEHK entsteht ein ressortübergreifendes Werk, das ein breites Spektrum an Themen behandelt. Durch die integrierte Betrachtung und Bewertung der stadtentwicklungsrelevanten Sektoren und hieraus abgeleitet der Maßnahmen sollen Synergien bewirkt werden, die eine nachhaltige Entwicklung der Region initiieren. Das IKEHK zeigt realisierbare Perspektiven auf und ist der Handlungsrahmen für eine mittelfristige Entwicklung der Region. Das Ende 2016 beschlossene „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025“ für die Burscheider Innenstadt und Hilgen und das Ende 2018 zu beschließende „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ stellen die Ableitungen und gleichzeitig die konkreten räumlichen Vertiefungen für die jeweiligen Stadt- (teil-) räume dar. Während in dem IKEHK Burscheid | Wermelskirchen 2030 die inhaltlichen Zusammenhänge und die Wirkungen der Leitprojekte für die Region im Mittelpunkt stehen, sind in den Handlungskonzepten für die beiden Innenstädte und Hilgen die Maßnahmen konkret definiert und mit Planungskonzepten, Kosten, Zuständigkeiten, Zeiträumen usw. unterlegt. Im IKEHK wird der Mehrwert der interkommunalen Zusammenarbeit für die Verwirklichung der Leitprojekte aufgezeigt. Querverweise unterstützen die Orientierung zwischen den Konzepten. Das IKEHK ist auch die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln. Der Erarbeitungsprozess des IKEHKs erfolgte in aufeinander abgestimmten Stufen. Ausgangspunkt für die Kooperation war das Ziel der Entwicklung des Bahnhofsumfeld und der „Alten Ziegelei“ an der Stadtgrenze von Burscheid und Wermelskirchen. Am 07. November 2016 haben die beiden Städte die grundsätzliche interkommunale Zusammenarbeit in einem „Letter of Intent“ vereinbart. In der Folge fanden zwei interkommunale, interfraktionelle Workshops am 20. Juni 2018 und am 19.11.2018 und regelmäßige interkommunale, verwaltungsinterne Abstimmungen statt. Darüber hinaus wurden die interkommunalen Inhalte fortlaufend im Rahmen der Veranstaltungen zu den beiden kommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten erörtert.
Das IKEHK enthält neben Aussagen zur Ausgangssituation und zum Ablauf bzw. zur Partizipation, die Grundlagen, Ziele und Perspektiven für die Bereiche:
Im zweiten Teil, dem „Interkommunalen, Integrierten Entwicklungskonzept“, werden interkommunale Kooperationsmöglichkeiten und im Anschluss interkommunale Leitprojekte und Maßnahmen dargestellt. Sie wirken nicht nur für sich, sondern fügen sich inhaltlich und räumlich in den regionalen Gesamtzusammenhang ein und stützen diesen. Verweise zu den in den beiden kommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten dargestellten Maßnahmen verdeutlichen die Abhängigkeiten, aber auch die Synergien, die durch die interkommunale Zusammenarbeit entstehen.
Das IKEHK für die Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen beinhaltet folgende interkommunale Kooperationen, Leitprojekte und Maßnahmen, die beide Kommunen anstreben umzusetzen:
Interkommunale Kooperation
Leitprojekte und Maßnahmen
Im IKEHK sind darüber hinaus im Kapitel „Umsetzung“ die Einzelmaßnahmen in einer Übersicht und jeweils im Einzelnen dargestellt. Ihnen werden Kosten, Zuständigkeiten / Träger, Förderprogramm / Finanzierung und der Umsetzungszeitraum zugeordnet.
Die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen sollen vom Grundsatz beschlossen werden. Die Maßnahmen werden noch im Detail ausgearbeitet, mit den Betroffenen und der Öffentlichkeit erörtert und in den Gremien der Städte behandelt. Im IKEHK wird darüber hinaus auf die Maßnahmen verwiesen, die in den kommunalen Konzepten im Detail dargestellt sind und über diese gefördert werden sollen.
Es wird empfohlen, vorbehaltlich der haushalterischen Umsetzbarkeit das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“ zu beschließen und es auf der Basis der angestrebten interkommunalen Zusammenarbeit der mittelfristigen Entwicklung der Region Burscheid | Wermelskirchen zugrunde zu legen.
Anlage/n:
TISCHVORLAGEN/ANLAGEN
Anlage 1
Interkommunales, integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid I Wermelskirchen 2030 – Interkommunale Kooperation, Leitprojekte und Maßnahmen Anlage 2
Vorläufiger Bericht zum „Interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“
Hinweis: Die Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage liegt zur Beratung am 04.12.2018 als Tischvorlage vor und soll im Vorfeld digital an die TeilnehmerInnen der Sitzung versendet werden. Für die Ratssitzung in der Stadt Wermelskirchen am 10.12. liegt die Anlage 2 ebenfalls als Tischvorlage vor und soll im Vorfeld digital an die TeilnehmerInnen der Sitzung versendet werden.
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