Beschlussvorschlag:
Der Werksausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Mit der Einführung der getrennten
Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2006 wird hinsichtlich der zu
veranlagenden Grundstücksflächen festgelegt, dass keine Differenzierung nach
der Befestigungsart erfolgt. Für eine befestigte Fläche werden Gebühren zu 100
% erhoben, wenn von dieser Fläche Niederschlagswasser in die öffentliche
Abwasseranlage gelangt (Variante 1 der Vorlage).