Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 10.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Haushaltsplanung 2014
Enthält Anlagen
RAT/2735/2014  
Ö 4  
Faires Beschaffungswesen, Erlangen des Titels FairTrade- Stadt
RAT/2730/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen fasst folgende Beschlüsse

 

1.)    Die Vergaberichtlinien der Stadt Wermelskirchen sind dahingehend anzupassen, dass - nur wenn möglich- fair gehandelte Produkte zu beschaffen sind. Wirtschaftliche Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen.

2.)    Wenn vom Gesetzgeber die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen worden sind, ist die Friedhofsatzung dahingehend anzupassen, dass nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention 182) hergestellt wurden.

3.)    Um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wermelskirchen optimal auf die Änderungen, die sich durch die „Faire Beschaffung“ bei Ausschreibungen und Beschaffungen ergeben vorzubereiten, führt die Stadtverwaltung eine Informationsveranstaltung zu Fair Trade durch.

4.)    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, anzustreben, den Titel FairTrade Stadt zu erlangen.

5.)    Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden bei den Sitzungen der Ausschüsse und des Rates, sowie im Bürgermeisterbüro FairTrade- Produkte entsprechend des Kriteriums Nr. 1 verwendet.

 

   
    10.03.2014 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 9 Stimmen (2 WNK UWG FREIE WÄHLER, 2 rgerforum, 2 SPD, 1 FDP, 2 ndnis 90/ Die Grünen) gegen 4 Stimmen (CDU) bei 2 Enthaltungen (1 rgerforum, 1 WNK UWG FREIE WÄHLER) zu beschließen:

 

1.)    Die Vergaberichtlinien der Stadt Wermelskirchen sind dahingehend anzupassen, dass - nur wenn möglich - fair gehandelte Produkte zu beschaffen sind. Wirtschaftliche Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen.

2.)    Wenn vom Gesetzgeber die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen worden sind, ist die Friedhofsatzung dahingehend anzupassen, dass nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention 182) hergestellt wurden.

3.)    Um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wermelskirchen optimal auf die Änderungen, die sich durch die „Faire Beschaffung“ bei Ausschreibungen und Beschaffungen ergeben vorzubereiten, führt die Stadtverwaltung eine Informationsveranstaltung zu Fair Trade durch.

4.)    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, anzustreben, den Titel FairTrade Stadt zu erlangen.

5.)    Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden bei den Sitzungen der Ausschüsse und des Rates, sowie im Bürgermeisterbüro FairTrade- Produkte entsprechend des Kriteriums Nr. 1 verwendet.

   
    31.03.2014 - Rat der Stadt
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen fasst mehrheitlich mit 39 Stimmen (10 SPD, 6 ndnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider, 8 Bürgerforum, 7 FDP, 7 WNK UWG Freie Wähler) bei 12 Nein-Stimmen (CDU) und 8 Enthaltungen (3 CDU, 2 Bürgerforum, 3 WNK UWG Freie Wähler) folgende Beschlüsse:

 

1.)    Die Vergaberichtlinien der Stadt Wermelskirchen sind dahingehend anzupassen, dass - nur wenn möglich- fair gehandelte Produkte zu beschaffen sind. Wirtschaftliche Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen.

2.)    Wenn vom Gesetzgeber die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen worden sind, ist die Friedhofsatzung dahingehend anzupassen, dass nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention 182) hergestellt wurden.

3.)    Um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wermelskirchen optimal auf die Änderungen, die sich durch die „Faire Beschaffung“ bei Ausschreibungen und Beschaffungen ergeben vorzubereiten, führt die Stadtverwaltung eine Informationsveranstaltung zu Fair Trade durch.

4.)    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, anzustreben, den Titel FairTrade Stadt zu erlangen.

5.)    Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden bei den Sitzungen der Ausschüsse und des Rates, sowie im Bürgermeisterbüro FairTrade- Produkte entsprechend des Kriteriums Nr. 1 verwendet.

 

 

Ö 5  
Antrag der Fraktion WNK UWG Frei Wähler; hier: Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes
Enthält Anlagen
RAT/2775/2014  
Ö 6  
Antrag der Fraktion WNK UWG Freie Wähler; hier: Überarbeitung der Tarifklassen in der Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten
Enthält Anlagen
RAT/2776/2014  
Ö 7  
Verschiedenes    
N 1     Ernennung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen (Wehrführer)      
N 2     Verschiedenes