Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 und der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters am 27. September 2015
RAT/3030/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei der Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 und der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters am 27.09.2015

 

1. der Gewählte die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt hat,

2. bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3. das Wahlergebnis beider Wahlen vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 wie auch die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wermelskirchen am 27.09.2015 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und § 46b KWahlG in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) und § 75a KWahlO für gültig erklärt.              

   
    12.11.2015 - Wahlprüfungsausschuss
    Ö 3 - (offen)
   

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes festzustellen, dass bei der Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 und der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters am 27.09.2015

 

1.               der Gewählte die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt hat,

2.               bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3.               das Wahlergebnis beider Wahlen vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 wie auch die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wermelskirchen am 27.09.2015 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und § 46b KWahlG in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) und § 75a KWahlO fürltig erklärt.

   
    14.12.2015 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt stellt einstimmig nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei der Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 und der Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters am 27.09.2015

1.               der Gewählte die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt hat,

2.               bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3.               das Wahlergebnis beider Wahlen vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurde.

Die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 wie auch die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wermelskirchen am 27.09.2015 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und § 46b KWahlG in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) und § 75a KWahlO für gültig erklärt.

Ö 4  
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