Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 17.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2014
RAT/3221/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2014 per 31.12.2014 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.412.644,53 € ab.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.572.897,57 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

  1. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 02.09.2015 vorbehaltlose Entlastung.

 

  1. Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.        

   
    17.09.2015 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Die Prüfung des Jahresabschlusses wird durch Herrn Kempkens von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vorgestellt.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2014 per 31.12.2014 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.412.644,53 € ab.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.572.897,57 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

  1. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung einstimmig der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 02.09.2015 vorbehaltlose Entlastung.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.         

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet.

 

   
    28.09.2015 - Rat der Stadt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   
  1. Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2014 per 31.12.2014 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.412.644,53 € ab.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.572.897,57 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

  1. Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 4  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2015 gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.06.2015
RAT/3222/2015  
Ö 5  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen II. Quartal 2015
Enthält Anlagen
RAT/3223/2015  
Ö 6  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die im Jahr 2015 durchgeführten Vergaben      
N 2     Verschiedenes