a)Die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührenordnung- in der Fassung vom 23.08.2011
b)Den Erlass der Benutzungsordnung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist als Anlage beigefügt.
24.11.2016 - Ausschuss für Soziales und Inklusion
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt bei einer Enthaltung (Herr Springer)
a)Die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührenordnung- in der Fassung vom 23.08.2011
b)Den Erlass der Benutzungsordnung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
zu beschließen.
05.12.2016 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen
a)Die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührenordnung- in der Fassung vom 23.08.2011
b)Den Erlass der Benutzungsordnung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
12.12.2016 - Rat der Stadt
Ö 17 - (offen)
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig
a)Die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührenordnung- in der Fassung vom 23.08.2011
b)Den Erlass der Benutzungsordnung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist als Anlage beigefügt.