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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt
a) Die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührenordnung- in der Fassung vom 23.08.2011
b) Den Erlass der Benutzungsordnung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist als Anlage beigefügt. Sachverhalt:
Nach einer Vorgabe des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) dürfen Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für ihre Unterbringung nicht selbst mit Benutzungsgebühren belastet werden. Die aktuelle Satzung der Stadt Wermelskirchen erhebt derzeit unter dem § 4-6 entsprechende Gebühren, die mit den Flüchtlingen direkt abgerechnet werden. Zukünftig soll diese Abrechnung entfallen und nur noch im Rahmen von internen Verrechnungen abgebildet werden. Zum einem wird an dieser Stelle der Verwaltungsaufwand reduziert und zum anderen die Vorgaben des MIK eingehalten.
Anlage/n:
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