Der Antrag gilt als eingebracht.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag grundsätzlich zu, beauftragt die Verwaltung, die Angelegenheit „Inklusiver Generationenpark“ in das anstehenden „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept (IKEHK)“ einzubinden und den Antrag sowie die weiteren Schritte im Arbeitskreis Zukunft zu beraten.