Der Ausschuss benennt einstimmig das MdR Allendorf zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und bestellt ebenso einstimmig die städt. Angestellte Selbach zur Schriftführerin. Die sachkundige Bürgerin Sprenger wird von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Wohle der Stadt Wermelskirchen verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||