Der Antrag gilt als zurückgestelllt, bis die Verwaltung die rechtlichen Grundlagen geprüft hat.
Dies wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschuss für Umwelt und Bau vorgestellt, um danach über den Antrag zu entscheiden.
Der Antrag ist zurückgestellt, bis die Veraltung die rechtliche Prüfung abgeschlossen hat.