Der Wahlausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Straße „Großklev“ aus der Wahlbezirkseinteilung herausgenommen wird, weil hier keine Besiedlung mehr vorhanden ist.
Der Wahlausschuss beschließt einstimmig gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes, für die Kommunalwahlen 2020 die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke entsprechend der Darstellung im Sachverhalt der vorgelegten Beschlussvorlage unverändert zu belassen.
Eine Ausfertigung der aktuellen Wahlbezirkseinteilung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.