Tagesordnung - Sitzung des Wahlausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Wahlausschusses
Gremium: Wahlausschuss
Datum: Mo, 27.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Wahlgebietseinteilung nach Wahlbezirken und Straßen nach Änderung 27012020  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Überarbeitung der Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2020
Enthält Anlagen
0001/2020-1  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

 

Nach notwendiger Überprüfung der bereits am 17.09.2019 durch den Wahlausschuss beschlossenen Wahlgebietseinteilung für die Kommunalwahlen beschließt der Wahlausschuss gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz, eine geringfügig geänderte

Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke entsprechend der Darstellung im Sachverhalt der vorgelegten Beschlussvorlage.

 

Eine Ausfertigung der geänderten Wahlbezirkseinteilung ist im Original der Niederschrift als Anlage beizufügen.

   
    27.01.2020 - Wahlausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Herr Erster Beigeordneter Stefan Görnert erklärt kurz den Anlass des erneuten Zusammentreffens des Wahlausschusses und erörtert zusammenfassend die Auswirkungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofes vom 20.12.2019 auf die Wahlgebietseinteilung.

 

Die Verwaltung strebt an, bei der nächsten Kommunalwahl bei ausreichendem Zeitvorlauf die Wahlgebietseinteilung auf etwaige umfassendere Veränderungen und Verbesserungen hin zu prüfen, sofern dies gewünscht sei.

 

Nach kurzer Diskussion und Erörterung beschließt der Wahlausschuss die am 17.09.2019 erstmalig beschlossene und aufgrund des Urteils vom 20.12.2019 überarbeitete Wahlgebietseinteilung für die Kommunalwahlen gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz entsprechend der Beschlussvorlage mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (1CDU/1SPD).

 

Eine Ausfertigung der neuen Wahlbezirkseinteilung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Es erfolgt eine erneute Amtliche Bekanntmachung der geänderten Wahlbezirkseinteilung in vereinfachter Form durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Bürgerzentrums.

 

 

Ö 4  
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