Ein Schreiben von Herrn Stefan M. Schäfer wird vorab an die Mitglieder des Wahlausschusses verteilt. Dort wird auf angebliche Unregelmäßigkeiten bei zwei Wahlversammlungen der Partei AFD hingewiesen.
Seitens der Verwaltung wird eine rechtliche Bewertung der Hinweise vorgenommen. Ergänzend nimmt die anwesende Vertrauensperson der AFD, Herr Springer, Stellung hierzu und erklärt, dass die Wahlversammlungen ordnungsgemäß abgelaufen sind und die Hinweise in dem Schreiben des Herrn Schäfer, soweit diese kommunalwahlrechtlich relevant sein könnten, nicht zutreffen.
Fragen der Mitglieder des Wahlausschusses werden seitens der Verwaltung beantwortet.
Daraufhin beschließt der Wahlausschuss, die Vorschläge der AFD in der vorgelegten Form zuzulassen.
Weiterhin wird auf die Niederschrift (vorgeschriebene Anlage lt. Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen) verwiesen. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anschließend erläutert Herr Erster Beigeordneter Stefan Görnert das für die Durchführung der Kommunalwahlen von der Verwaltung erarbeitete Hygienekonzept.