Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis ist abzuwarten. Sachverhalt: Der Bürgermeister hat als Wahlleiter mit Amtlicher Bekanntmachung vom 04.11.2019, veröffentlicht am 23.11.2019, zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates der Stadt (Gemeindevertretung) und für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters aufgefordert. Diese Amtliche Bekanntmachung wurde aufgrund des, am 29.05.2020 erlassenen Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 mittels einer weiteren Bekanntmachung vom 10.06.2020 ergänzt. Die Einreichungsfrist endet am 27.07.2020, 18.00 Uhr.
Da Herr Bleek selbst für das Amt des Bürgermeisters kandidiert, hat er mit Verzichtserklärung vom 22.01.2020 gem. § 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) auf das Amt des Wahlleiters bei der Stadt Wermelskirchen verzichtet. Die Funktion des Wahlleiters ging somit auf seinen 1. Vertreter im Amt, Herrn Beigeordneten Stefan Görnert, über.
Die fristgemäß eingegangenen Wahlvorschläge werden gemäß § 18 KWahlG vom Wahlausschuss geprüft, der anschließend über deren Zulassung entscheidet.
Es liegen zum Zeitpunkt der Einladung 5 gültige Vorschläge für die Wahl des Rates der Stadt vor, 2 Vorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters. Der Wahlleiter wird in der Sitzung über das Ergebnis der Vorprüfung berichten.
Über die Sitzung ist eine förmliche Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 zur KWahlO zu fertigen, die von allen Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen ist. Diese Anlage 16 wird bei Sitzungsbeginn vorgelegt.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gem. § 2 Abs 7 KWahlG niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein darf. Demzufolge können Beisitzer/innen und stellvertretende Beisitzer/innen des Wahlausschusses der Stadt Wermelskirchen bei Kommunalwahlen nicht in die örtlichen Wahlvorstände berufen werden.
Der Wahlausschuss nimmt wegen der diesjährigen Corona-Pandemie folgende Erläuterungen zur Kenntnis:
Die Verwaltung hat wegen einer erhöhten Ansteckungsgefahr bei älteren Menschen bei diesen Kommunalwahlen auf die Einrichtung von Wahllokalen in den Wermelskirchener Altenheimen verzichtet. Demzufolge wurde das Wahllokal für den Wahlbezirk 2.0 nicht im Seniorenpark Carpe Diem, sondern in der Sekundarschule, das Wahllokal für den Wahlbezirk 5.0 nicht im Haus Vogelsang, sondern in der Waldschule und das Wahllokal für den Wahlbezirk 17.0 nicht im Carpe diem Dabringhausen, sondern als weiteres Wahllokal in der Mehrzweckhalle eingerichtet.
Für die Durchführung der Wahl am Wahlsonntag wurde nach den Maßgaben des Ministeriums des Inneren des Landes NRW ein Hygienekonzept (s. Anlage) erarbeitet, um sowohl die Wähler wie auch die Wahlhelfer in den Wahllokalen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Hierunter fallen insbesondere die Empfehlung zum Tragen von Mundschutz bei Wählern und Wahlhelfern, die Benutzung eigener Stifte, die Desinfektion von Händen beim Betreten des Wahllokals sowie Zutrittsregelungen zum Wahllokal.
Nach den aktuellen Regeln zum Arbeitsschutz ist der Betrieb eines Direktwahlbüros im Bürgerbüro derzeit nicht vertretbar; es wird stattdessen ein separates Direktwahlbüro mit einigen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Öffnungszeiten) unter Beachtung der Hygieneschutzvorkehrungen und Zutrittsregelungen in Raum E 17 eingerichtet.
Briefwahl sollte bei diesen Kommunalwahlen nach Möglichkeit aber dennoch postalisch oder per E-Mail oder über eine Beantragungsmaske auf der städt. Homepage beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Für jede der einzelnen Wahlen bei den Kommunalwahlen wird kreisweit einheitlich mit farblich unterschiedlichen Stimmzetteln gewählt: Für die Wahl des Rates werden hellgelbe Stimmzettel, für die Wahl des Bürgermeisters hellblaue Stimmzettel und für die Wahl des Kreistages weiße Stimmzettel benutzt.
Die Briefwahl für die Kommunalwahlen wird in den 6 Briefwahlvorständen nur ausgezählt. Die Ermittlung des Ergebnisses erfolgt durch den Wahlvorstand des jeweiligen Wahlbezirks Anlage/n:
Hygienekonzept
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