Beschluss:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, den Bau des Hallenbads umzusetzen. Dafür soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln. Die Förderquote muss haushälterische mindestens 60% der förderfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Finanzierungsanteil ist in der Finanzplanung eingeplant. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Bau empfehlen und der Rat beschließt eine Antragsstellung im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, kann eine Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung im Jahr 2021 erfolgen.
Im Rahmen der Beratung werden von der Verwaltung verschiedene Fragestellungen beantwortet:
- Einsparungsmöglichkeiten bei den Personalkosten (z. B. personalbesetzte Kasse u. ä.) sind möglich und müssen gesondert bewertet werden.
- Einsparungen im Rahmen der lfd. Betriebskosten sind in der Planung berücksichtigt worden (z. B. Grundwassernutzung bis 8.000 cbm/Jahr, Photovoltaik auf 600 QM Dachfläche, Wasseraufbereitung ca. 4.800 cbm/Jahr, Wärmerückgewinnung ca. 100.000 Kw/h pro Jahr).
- Mit Blick auf die vom Fördergeber benannte wichtige „Integration in das Umfeld“ sind Maßnahmen, wie z. B. die Dachbegrünung, der Betrieb einer Cafeteria, eine öffentliche Liegewiese u. ä. berücksichtigt worden.
- Eine Außenbecken ist nicht eingeplant. Platz ist allerdings für ein solches Becken vorhanden.
- Die in der Präsentation genannten Bruttogesamtkosten für das neue Quellenbad im Vergleich zu den Nettogesamtkosten von als Referenzen genannten anderen Bädern sind nicht vergleichbar. Die Verwaltung geht bei Berücksichtigung aller relevanten Kosten von rd. 16.000.000 € Gesamtkosten für das Quellenbad aus. Diese Kosten werden auch bei der Beantragung der Fördermittel berücksichtigt.
- Es wird bestätigt, dass positive Langzeiterfahrungen bei der Verwendung von Edelstahlbecken vorliegen und sich diese Maßnahme als langfristig wirtschaftlich darstellt.
- Mit Blick auf die offene Liegewiese kann ein denkbarer Vandalismus nicht ausgeschlossen werden. Diese Bedenken werden aber der vom Fördergeber benannten wichtigen „Integration in das Umfeld“ untergeordnet.
- Es wird bestätigt, dass die geplante Holzfassade innen wie außen aus robusten Materialien bestehen wird, die mit einem geringem Pflegeaufwand erhalten werden können.
- Die Topographie des bisherigen Tennenplatzes kommt der Planung entgegen und führt zu einem idealen Flächenverbrauch.
- Die verkehrliche Anbindung über die Dhünner Straße ist geprüft, allerdings vom Landesbetrieb Straßen NRW abgelehnt worden. Perspektivisch könnte sich aber eine Anbindung im Zusammenhang mit der gesamten Freiraumplanung für das Hüpptal ergeben.