Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus
Gremium: Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
Datum: Mo, 31.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sondersitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Ersatzneubau Hallenbad: Entwurfsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten
0114/2020  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau des Hallenbads umzusetzen. Dafür soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln. Die Förderquote muss haushälterische mindestens 60% der förderfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Finanzierungsanteil ist in der Finanzplanung eingeplant. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Bau empfehlen und der Rat beschließt eine Antragsstellung im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, kann eine Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung im Jahr 2021 erfolgen.

   
    31.08.2020 - Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
    Ö 3 - (offen)
   

Beschluss:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, den Bau des Hallenbads umzusetzen. Dafür soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln. Die Förderquote muss haushälterische mindestens 60% der förderfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Finanzierungsanteil ist in der Finanzplanung eingeplant. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Bau empfehlen und der Rat beschließt eine Antragsstellung im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, kann eine Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung im Jahr 2021 erfolgen.

 

Im Rahmen der Beratung werden von der Verwaltung verschiedene Fragestellungen beantwortet:

 

-          Einsparungsmöglichkeiten bei den Personalkosten (z. B. personalbesetzte Kasse  u. ä.) sind möglich und müssen gesondert bewertet werden.

-          Einsparungen im Rahmen der lfd. Betriebskosten sind in der Planung berücksichtigt worden (z. B. Grundwassernutzung bis 8.000 cbm/Jahr, Photovoltaik auf 600 QM Dachfläche, Wasseraufbereitung ca. 4.800 cbm/Jahr, Wärmerückgewinnung ca. 100.000 Kw/h pro Jahr).

-          Mit Blick auf die vom Fördergeber benannte wichtige „Integration in das Umfeld“ sind Maßnahmen, wie z. B. die Dachbegrünung, der Betrieb einer Cafeteria, eine öffentliche Liegewiese u. ä.  berücksichtigt worden.

-          Eine Außenbecken ist nicht eingeplant. Platz ist allerdings für ein solches Becken vorhanden.

-          Die in der Präsentation genannten Bruttogesamtkosten für das neue Quellenbad im Vergleich zu den Nettogesamtkosten von als Referenzen genannten anderen Bädern sind nicht vergleichbar. Die Verwaltung geht bei Berücksichtigung aller relevanten Kosten von rd.  16.000.000 € Gesamtkosten für das Quellenbad aus. Diese Kosten werden auch bei der Beantragung der Fördermittel berücksichtigt.

-          Es wird bestätigt, dass positive Langzeiterfahrungen bei der Verwendung von Edelstahlbecken vorliegen und sich diese Maßnahme als langfristig wirtschaftlich darstellt.

-          Mit Blick auf die offene Liegewiese kann ein denkbarer Vandalismus nicht ausgeschlossen werden. Diese Bedenken werden aber der vom Fördergeber benannten wichtigen „Integration in das Umfeld“ untergeordnet.

-          Es wird bestätigt, dass die geplante Holzfassade innen wie außen aus robusten Materialien bestehen wird, die mit einem geringem Pflegeaufwand erhalten werden können.

-          Die Topographie des bisherigen Tennenplatzes kommt der Planung entgegen und führt zu einem idealen Flächenverbrauch.

-          Die verkehrliche Anbindung über die Dhünner Straße ist geprüft, allerdings vom Landesbetrieb Straßen NRW abgelehnt worden. Perspektivisch könnte sich aber eine Anbindung im Zusammenhang mit der gesamten Freiraumplanung für das Hüpptal ergeben.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neubau Hallenbad Wermelskirchen, Präsentation Entwurf 31.08.2020 (15023 KB)      
   
    07.09.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Das Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses Herr Jochen Bilstein beantragt eine Vertagung der Entscheidung in die nächste Sitzung des Rates der Stadt. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

   
    09.09.2020 - Ausschuss für Umwelt und Bau
    Ö 3 - (offen)
   

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau des Hallenbads umzusetzen. Dafür soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln. Die Förderquote muss haushälterische mindestens 60% der förderfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Finanzierungsanteil ist in der Finanzplanung eingeplant. Der Ausschuss für Umwelt und Bau beschließt einstimmig eine Antragsstellung im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, kann eine Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung im Jahr 2021 erfolgen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Bau nehmen den Sachstandsbericht von Herrn Blass (Architekturbüro Blass) zur Kenntnis.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Blass und Herrn Marner beantwortet.

 

Herr MdR Manfred Schmitz-Mohr (Büfo) gibt zu Bedenken, dass eine Holzfassade in unserer Gegend sehr ungewöhlich ist, da mit starkem Grünbefall zu rechnen ist.

 

Herr Blass antwortet, dass ein spezielles Holz ausgewählt wurde, welches den Witterungsbedingungen Stand hält.

 

Die Power-Point Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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    21.09.2020 - Rat der Stadt
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Die Verwaltung wird einmütig mit einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) beauftragt, den Bau des Hallenbads umzusetzen. Dafür soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln. Die Förderquote muss haushälterische mindestens 60% der förderfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Finanzierungsanteil ist in der Finanzplanung eingeplant. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Bau empfehlen und der Rat beschließt eine Antragsstellung im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, kann eine Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung im Jahr 2021 erfolgen.

 

 

Ö 4  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht zum Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ des Landes NRW    
Ö 5  
Anfragen    
Ö 6  
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