Vorlage - 0114/2020  

 
 
Betreff: Ersatzneubau Hallenbad: Entwurfsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Beteiligt:Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Engstfeld, Lisa   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
31.08.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss
07.09.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Bau
09.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   
Rat der Stadt
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau des Hallenbads umzusetzen. Dafür soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln. Die Förderquote muss haushälterische mindestens 60% der förderfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Finanzierungsanteil ist in der Finanzplanung eingeplant. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Bau empfehlen und der Rat beschließt eine Antragsstellung im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, kann eine Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung im Jahr 2021 erfolgen.

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Sachverhalt:
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, den Ersatzneubau des Hallenbades zu planen (siehe 15. Sitzung des Rates der Stadt, Vorlage RAT/3565/2016). Die Entwurfsplanung des Hallenbades wurde am 31.07.2020 durch das Architektenbüro Blass aus Euskirchen, welches als Generalplaner tätig ist, beendet.

Für ein weiteres Vorgehen soll über das Projekt informiert und über die Finanzierungsmöglichkeiten entschieden werden. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die nachfolgend dargestellt werden.

 

Vorhabenbeschreibung:

Die Stadt Wermelskirchen plant die Errichtung eines neuen Hallenbades im Hüpptal (Grüner Finger der Innenstadt), welches in Funktion und Nutzung das kommunale „Quellenbad“ ersetzt (Ersatzneubau). Der neue Standort liegt überwiegend auf dem zum Bestandsbad angrenzenden ungenutzten Ascheplatz, sodass Lage und Erschließung unverändert bleiben. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens werden die Verfahren zur Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage 0117/2020, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (StuV) am 08.09.2020), sowie des Bebauungsplans „Neues Hallenbad“ eingeleitet.

Das neue Hallenbad soll parallel zum Betrieb des bestehenden Hallenbades errichtet werden, um möglichst keine Versorgungslücke für die Nutzer entstehen zu lassen.

Auf Grundlage der politisch beschlossenen Vorzugsvariante (siehe 15. Sitzung des Rates der Stadt, Vorlage RAT/3565/2016) und unter Berücksichtigung der Berichte zu betrieblichen und wirtschaftlichen Optimierungspotentialen, wurde die Entwurfsplanung beauftragt.

Der Plan entspricht einem integrativen, nachhaltigen Hallenbad, welches nicht nur den aktuellen Vorgaben der einschlägigen Richtlinien und Normen entspricht, sondern auch spezifische, innovative Maßnahmen für den Klimaschutz vorhält und zur Nachhaltigkeit beiträgt.

Folgende Ausstattungselemente sind im Wesentlichen für die Nutzung des Ersatzneubaus vorgesehen:

 

- Sportschwimmbecken mit 5 Bahnen, 25 x 12,5 m, Wassertiefe 1,35 – 3,50 m,

 

- Sprungturm mit 1-Meter-Brett und 3-Meter-Plattform,

 

- Lehrschwimmbecken mit Hubboden (12,5 x 8 m, Wassertiefe 1,35 m),

 

- Kleinkinderbecken mit ca. 22 m² Wasserfläche und Kleinrutsche,

 

- Cafeteria im Eingangsbereich mit Zugang zu einer Außenfläche,

 

- Funktions- und Versorgungsräume.

 

Die topographischen Gegebenheiten des Hüpptals werden in der Planung berücksichtigt. Das Gebäude ist auf insgesamt 3 Ebenen geplant.

Optisch wird sich das Bad durch die topografische Anpassung, eine Dachbegrünung und die Verwendung von natürlichen Werkstoffen in der Fassade in den Grünzug integrieren. Der ökologische Gedanke setzt sich sowohl in der Foyerdecke, als auch in der Materialauswahl von natürlichen, recycelten Werkstoffen und der technischen Gebäudeausstattung fort.

Um einen ressourcenschonenden Neubau und Betrieb zu ermöglichen, wird nach dem aktuellen Stand der Planung recyclebare oder bereits recycelte Materialien, sowie moderne Technik verwendet. So soll z.B. der Frischwasserverbrauch beim Spülvorgang der Filteranlage durch den Einsatz von Glasperlen in der Filtertechnik reduziert und der Energieverlust durch den Einsatz einer zusätzlichen Wärmepumpe auf ein Minimum begrenzt werden. Das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll nach der aktuellen Planung in den vorhanden Mischwasserkanal eingeleitet werden. Durch die Dachbegrünung findet hier eine natürliche Verzögerung des einzuleitenden Wassers statt.

Das neue Hallenbad besitzt einen ebenerdigen Eingang und wurde barrierefrei geplant, so dass für alle Generationen eine Nutzung ermöglicht wird. Die Anordnung der Becken, Aufenthaltsbereiche und Umkleiden wird ansprechend und zweckdienlich für unterschiedliche Nutzergruppen ausgestaltet.

Die Zufahrt zum Hallenbad erfolgt über den nördlich gelegenen Quellenweg. Im Bereich des alten Quellenbades ist nach dem Abriss des Bades eine Parkplatzanlage für PKW geplant, die für das Hallenbad die notwendige Anzahl an Stellplätzen vorsieht. Die Andienung von Versorgungslieferungen erfolgt voraussichtlich über einen Versorgungsweg, der an die Verbindung zwischen Königsstraße und Dhünner Straße anschließen soll. Fußgänger können das neue Hallenbad, analog zum aktuellen Quellenbad, aus allen Richtungen weiterhin erreichen.

Im Rahmen der angestrebten Überplanung des gesamten Hüpptals wird es hier mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Anpassungen geben.

Zu der verkehrlichen Erschließung des Bades wird die Verwaltung in der Sitzung ergänzend berichten.

Eine genaue Darstellung der Entwurfsplanung wird im Rahmen des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus sowie im Ausschuss für Umwelt und Bau durch das Architekturbüro Blass gegeben. Das Architekturbüro Blass ist als Generalplaner für das neue Hallenbad beauftragt.

 

Finanzierung:

Generelle Information zur Haushaltsplanung: Der Bau des Hallenbades ist in den Haushalt 2021 bis 2022 eingeplant. Voraussetzung für die Finanzierung des Baus ist eine Förderung in Höhe von mindestens 60% der anfallenden Kosten. Dies bedeutet, dass ein Eigenanteil von höchstens 40% von der Stadt getragen werden kann.

Bei einer Bewilligung von Fördermitteln im Frühjahr 2021 und einem zeitnahen Baubeginn belaufen sich die prognostizierten Investitionskosten auf 15.820.000,000€. Zur Finanzierung müssten Fördermittel in Höhe von mindestens 9.492.000,00€ zugewiesen werden und die Stadt einen Eigenanteil von 6.328.000,00€ finanzieren. Möglich wäre dies bei einer Zuwendung durch das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen (siehe Punkt 1).

Bei einer Bewilligung von Fördermitteln im Frühjahr 2022 und einem zeitnahen Baubeginn belaufen sich die prognostizierten Investitionskosten durch Kostensteigerungen auf 16.170.000,00€. Demnach benötigt die Stadt eine Zuweisung in Höhe von mindestens 9.702.000,00€ und Eigenmittel in einer Höhe von 6.468.000,00€. Dies wäre möglich bei einer Zuwendung durch die Städtebauförderung (siehe Punkt 2)

 

Nach jetzigem Stand gibt es vier (theoretische) Möglichkeiten, um den Bau des Hallenbads zu realisieren:

Dabei gliedern sich die Möglichkeiten in drei Förderprogramme und die Eigenfinanzierung auf, welche nachfolgend dargestellt werden:

 

  1. Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen

Das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ der Bundesregierung wurde ursprünglich einmalig im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms im Jahre 2016 aufgelegt. Im Rahmen des aktuellen Konjunkturprogrammes wurden zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 600 Millionen Euro freigegeben, um das Programm weiterlaufen zu lassen. Mit dem Förderprogramm des Bundes werden die Bemühungen der Länder und Kommunen bundesweit punktuell unterstützt, eine angemessene kommunale Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Es soll dabei helfen, den hohen Sanierungsstau in kommunalen Einrichtungen aufzulösen – und dient so sozialem Miteinander und Klimaschutz zugleich. Bei Unwirtschaftlichkeit kann auch der Neubau einer kommunalen Einrichtung gefördert werden.

Mit dem Bundesprogramm werden investive Projekte mit sozialer und integrativer Wirkung gefördert. Besonderes Augenmerk bei der Projektauswahl liegt auf den nachfolgend genannten Kriterien (nicht kumulativ, keine Rangfolge):

  • Besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit
  • Begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune
  • Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
  • Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie langfristige Nutzbarkeit
  • Städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität
  • Überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration einschließlich Barrierefreiheit bzw. -armut und/oder Klimaschutz
  • Hohes Innovationspotential

Der Fördersatz liegt abhängig von der Haushaltslage der antragstellenden Kommune bei 45% oder 90%. Wermelskirchen als Kommune mit Haushaltssicherungskonzept strebt eine Förderquote von 90% an. In der bisherigen Laufzeit des Programms wurden bereits Hallenbäder anderer Kommunen (darunter auch Klein- und Mittelstädte) gefördert. Dazu gehören zum Beispiel Bad Wurzach, Duderstadt, Höxter und Niestetal.

Der Programmaufruf 2020 wurde am 11.08.2020 veröffentlicht. Die Antragstellung erfolgt in zwei Phase.

Phase 1: Eine Projektskizze wird bis zum 30.10.2020 zu einer Vorauswahl angemeldet. Die Abgabe erfolgt online und per Briefsendung. Die besten Projekte werden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für eine Teilnahme an Phase 2 beschlossen. Dies erfolgt im ersten Quartal 2021.

Phase 2: Die erfolgreichen Projekte werden in Zuwendungsanträgen ausführlicher dargestellt und erhalten zeitnahe Bescheide über eine Förderung. Dies soll im zweiten bis vierten Quartal 2021 geschehen.

Die Verwaltung kann lediglich eine vollständige Projektskizze und nach erfolgreicher Auswahl einen Antrag auf Zuwendung bei dem zuständigen Ministerium/ Dezernat stellen. Auf Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch.

 

  1. Bund-Land-Programm Investitionspakt Sport – Sonderprogramm der Städtebauförderung

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes wurde ein Sonderprogramm der Städtebauförderung aufgelegt, welches Sportstätten. Anders als in den Regelprogrammen erfolgt die Förderung zu einem Fördersatz in Höhe von 90%, für das Jahr 2020 sogar von 100%. Die Finanzhilfen von Bund und Land (insgesamt 47 Millionen Euro für NRW) können eingesetzt werden für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, außerdem für Breitensport-Anlagen, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. Vorzug haben jene Maßnahmen, die vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder niederschwellige Angebote wie Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches, die für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sind. Auch Maßnahmen im Bereich des Schulsports sind förderungsfähig, wenn sie zugleich außerschulisch für die Nutzung durch die breite Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag für Hochbaumaßnahmen liegt bei 1,5 Mio. Euro, sodass die notwendigen 60% Zuwendungsmittel für das Hallenbad nicht erreicht werden können. Durch diese Höchstgrenze qualifiziert sich das Förderprogramm nicht als Finanzierungsmöglichkeit für das Hallenbad, da deutlich höhere Fördermittel akquiriert werden müssen. Bei Tiefbaumaßnahmen liegt die Höchstsumme bei 750.000 Euro. Es wird geprüft, ob andere Maßnahmen von dem Förderprogramm profitieren können. Das Programm wird voraussichtlich bis zum Jahr 2024 weitergeführt.

Die Verwaltung kann lediglich einen vollständigen Antrag auf Zuwendung bei dem zuständigen Ministerium/ Dezernat stellen. Auf Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch. Antragsfrist für das Programmjahr 2020 ist der 16. Oktober 2020, wobei die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bereits erteilt wurde. Für einen Antrag muss ein Ratsbeschluss zur Maßnahme bis zum 30.10.2020 vorliegen. Für das Programmjahr 2021 ist Antragsfrist der 15.01.2021.

 

  1. Städtebauförderung ‚Wermelskirchener Innenstadt 2030‘ - IEHK

Die Städtebauförderung ist ein Förderprogramm des Bundes und der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von Städten, aber auch Dörfern. Sie ist ein wichtiges Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die mittlerweile drei Programme der Städtebauförderung spiegeln die vielfältigen Anforderungen an und Problembezüge zu heutigen Tendenzen der Stadtentwicklung wider. Diese unterscheiden sich einerseits zwischen den Städten und Regionen, andererseits aber auch innerhalb einer Stadt bzw. eines Ortes. Die Programme der Städtebauförderung greifen die Herausforderungen auf, die sich an eine sozial, wirtschaftlich, demografisch und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung ergeben.

Im Jahr 2019 wurde die Gesamtmaßnahme ‚Wermelskirchener Innenstadt 2030‘ basierend auf dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) im Städtebauförderungsprogramm ‚Kleinere Städte und Gemeinden‘ angemeldet und am 27.02.2020 mit 14.846.818 Euro förderfähigen Ausgaben für die Jahre 2019-2025 bewilligt.

Durch die jüngsten Entwicklungen der geplanten und bewilligten Maßnahme ‚Rhombus‘ entfällt möglicherweise eine der wichtigen Stützsäulen des Konzeptes zur zukünftigen Ausrichtung der Stadt. Bereits im Antrag und auch im Bewilligungsschreiben der Bezirksregierung Köln ist das ‚Hüpptal‘ als optionale Ordnungsmaßnahme aufgeführt, die bei Wegfall oder Kosteinsparung in anderen Bausteinen aufgenommen und somit mit Geldern der Städtebauförderung entwickelt werden kann.

Der Ersatzneubau des Hallenbades ist Bestandteil des IEHKs und somit der Maßnahme Hüpptal, sodass eine Umsetzung mit Geldern der Städtebauförderung als Ausgleich für Rhombus potentiell möglich ist. Bedingungen für diese Strategie liegen dabei in den Anforderungen der Städtebauförderung. Solitäre Bauten sind tendenziell nicht förderfähig, sondern müssen in ein Gesamtkonzept mit dem umliegenden Quartier/Bereich gebracht werden. Deshalb ist es sowohl für eine bestmögliche Entwicklung, als auch für einen Förderantrag notwendig, ein Freiraumkonzept mit Hilfe einer Mehrfachbeauftragung zu erstellen. Dieses integriert die Freiflächen, Erholungsräume und Sportangebote im Hüpptal und stellt den gesamtplanerischen Ansatz dar. Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird derzeit von der Verwaltung vorbereitet. Das Freiraumkonzept wird Mitte 2021 vorliegen, sodass die Maßnahme Hüpptal bis zum 30.09.2021 für das Programmjahr 2022 angemeldet werden kann. Mit einer Rückmeldung des Ministeriums ist voraussichtlich im Frühjahr 2022 zu rechnen. Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung ist von einer Anmeldung der Maßnahme ohne Freiraumkonzept dringend abzuraten.

Die Verwaltung kann lediglich einen vollständigen Antrag auf Zuwendung bei dem zuständigen Ministerium/ Dezernat stellen. Auf Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch.

 

  1. Eigenfinanzierung

Eine „Eigenfinanzierung“ des Baus des Hallenbades ist derzeit nicht im Haushaltsplan vorgesehen. Wie bereits erwähnt sieht die Finanzierung eine Förderung von mindestens 60% und damit einen Eigenanteil von 40% vor.

Solange sich der Haushalt im Haushaltssicherungskonzept befindet, muss die Kommunalaufsicht die Mittel für den Bau des Hallenbades genehmigen. Dafür ist eine Begründung erforderlich, die darstellt, welche finanzielle Verbesserungen und Vorteile (z.B. Einsparung bei Betriebskosten) durch das Projekt entstehen. Rechtlich wird die Stadt frühestens mit der Haushaltsplanung 2022 das Haushaltssicherungskonzept verlassen haben. Finanziell würde eine „Eigenfinanzierung“ über Kredite finanziert werden müssen. Dies würde eine zusätzliche Belastung für den Haushalt in Höhe von mehreren 100.000 € bedeuten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Steuererhöhungen finanziert werden müssten. Deshalb ist eine „Eigenfinanzierung“ im Moment nicht realistisch darstellbar.

 

 

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Anlage/n:

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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: