Beschluss
Der Rat beschließt die Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstige Einrichtungen vom 01.01.2022.
Sachverhalt
Die Verwaltung führt ein neues elektronisches Raumverwaltungssystem ein, damit Bürger und Vereine zukünftig schneller und flexibler Termine online über die Homepage anfragen können. Des Weiteren werden durch den jeweiligen Online-Kalender verfügbare Termine transparent dargestellt, dadurch können ungenutzte Zeiten den Bürgern und Vereinen der Stadt Wermelskirchen einfacher zur Verfügung gestellt werden.
Damit das Buchungssystem die Entgelte direkt kalkulieren kann, sind kleine Anpassungen der Entgelte notwendig. Statt wie bisher mehrere Ressourcenteile zu einem Entgelt zusammenzufassen werden die einzelnen Ressourcen mit einem Einzelpreis versehen.
z.B.
Bisher
MZH Dabringhausen ganze Halle (einschl. Foyer) 420 EUR
Neu
MZH Dabringhausen pro Hallenteil 90 EUR
MZH Dabringhausen Foyer 160
Der Einfachheit halber werden zukünftig alle Hallen gleich berechnet, d.h., dass z.B. ein Hallenteil im Gymnasium genauso viel kostet wie in der Schwanenhalle.
Zusätzlich wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung redaktionell verändert, damit diese verständlicher und übersichtlicher ist. Regelungen, die doppelt aufgeführt waren aber gleichermaßen für alle Nutzungen gelten, sind nun im allgemeinen Teil aufführt. Dadurch ist die Benutzungs- und Entgeltordnung deutlich schlanker geworden.
Ferner sind die Befreiungen in Anlage 2 Punkt 2 aktualisiert und alle bekannten Einzelfallregelungen eingepflegt worden.