Vorlage - 0122/2021  

 
 
Betreff: Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Pap, Robert
Beratungsfolge:
Sportausschuss
01.07.2021 
Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.09.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Benutzungs- und Entgelteordnung für städt Sporthallen und Einrichtungen zum 01.01.2022 Beschlussfassung  
Übsicht Änderungen für Nutzung von städtischen Sporthallen 01.01.2022  
Synopse Entgelte für Nutzung von städtischen Sporthallen 01.01.2022  

Beschluss

Der Rat beschließt die Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstige Einrichtungen vom 01.01.2022.

 

 

Sachverhalt

 

Die Verwaltung führt ein neues elektronisches Raumverwaltungssystem ein, damit Bürger und Vereine zukünftig schneller und flexibler Termine online über die Homepage anfragen können. Des Weiteren werden durch den jeweiligen Online-Kalender verfügbare Termine transparent dargestellt, dadurch können ungenutzte Zeiten den Bürgern und Vereinen der Stadt Wermelskirchen einfacher zur Verfügung gestellt werden.

 

Damit das Buchungssystem die Entgelte direkt kalkulieren kann, sind kleine Anpassungen der Entgelte notwendig. Statt wie bisher mehrere Ressourcenteile zu einem Entgelt zusammenzufassen werden die einzelnen Ressourcen mit einem Einzelpreis versehen.

 

z.B.

Bisher

MZH Dabringhausen ganze Halle (einschl. Foyer) 420 EUR

 

Neu

MZH Dabringhausen pro Hallenteil 90 EUR

MZH Dabringhausen Foyer 160

 

Der Einfachheit halber werden zukünftig alle Hallen gleich berechnet, d.h., dass z.B. ein Hallenteil im Gymnasium genauso viel kostet wie in der Schwanenhalle.

 

Zusätzlich wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung redaktionell verändert, damit diese verständlicher und übersichtlicher ist. Regelungen, die doppelt aufgeführt waren aber gleichermaßen für alle Nutzungen gelten, sind nun im allgemeinen Teil aufführt. Dadurch ist die Benutzungs- und Entgeltordnung deutlich schlanker geworden.

 

Ferner sind die Befreiungen in Anlage 2 Punkt 2 aktualisiert und alle bekannten Einzelfallregelungen eingepflegt worden.


 


Anlage/n:
- Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstigen Einrichtungen der Stadt Wermelskirchen vom 01.01.2022
- Übersicht Änderungen
- Synopse Entgelte

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Benutzungs- und Entgelteordnung für städt Sporthallen und Einrichtungen zum 01.01.2022 Beschlussfassung (669 KB)      
Anlage 2 2 Übsicht Änderungen für Nutzung von städtischen Sporthallen 01.01.2022 (228 KB)      
Anlage 3 3 Synopse Entgelte für Nutzung von städtischen Sporthallen 01.01.2022 (359 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0122/2021   Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen   Gebäudemanagement   Beschlussvorlage öffentlich
0122/2021-1   Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen   Gebäudemanagement   Beschlussvorlage öffentlich