Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bau
Datum: Mi, 16.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Hinweise zur derzeitigen Corona-Lage  
2021-06-01_Schnelltests_Hinweis_AUB_16-06-2021  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 3) für die Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0076/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 3) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

 

 

 

 


 

   
    16.06.2021 - Ausschuss für Umwelt und Bau
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Herr Jochen Richard vom Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen stellt die Ergebnisse sowie die rechtlichen, inhaltlichen und methodischen Anforderungen für den rmaktionsplan vor. Herr Richard stellt fest, dass der vorliegende Entwurf alle geforderten Inhalte und Verfahrensschritte mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung enthält und zur Beschlussfassung bereitliegt.

 

Herr Friedel Burghoff (CDU) erklärt, dass seine Fraktion demrmaktionsplan nicht zustimmen wird, da der Plan das Thema Motorradlärm an Straßenabschnitten, die außerhalb der kartierten Hauptverkehrsstraßen liegen, nicht ausreichend berücksichtigt.

Es schließt sich eine Aussprache an, in der Frau Marion ck klarstellt, dass der Lärmaktionsplan nicht das geeignete Instrument zur Bekämpfung des Motorradlärms ist, er ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Das Problem Motorradlärm hat die Verwaltung jedoch klar im Blick und sie unternimmt ernsthafte Schritte, um die betroffene Bevölkerung vor diesem Lärm zu schützen und sie hat bereits zahlreiche Maßnahmen initiiert.

 

Zum weiteren Vorgehen liegen drei Vorschläge vor:

  1. Die Politik reicht der Verwaltung die gewünschten Ergänzungen schriftlich zur Prüfung ein. Folge: erhöhter Zeit- und Kostenbedarf.
  2. Die gewünschten Änderungen und Ergänzungen fließen in die in Kürze beginnende nächste Runde der Lärmaktionsplanung ein (Runde 4).
  3. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen über den Beschlussvorschlag ab.

 

Es erfolgt keine Abstimmung über die Vorschläge, da Herr Friedel Burghoff (CDU) beantragt, die Beschlussfassung für den Tagesordnungspunkt in den Rat am 28. Juni 2021 zu verschieben.

 

Diesem Antrag stimmt der Ausschuss für Umwelt und Bau zu.

Der Beschluss wird mit neun Stimmen (fünf CDU, eine SPD, eine Büfo, eine WNK UWG, eine Zukunft Wermelskirchen) bei fünf Gegenstimmen (eine SPD, zwei Bündnis 90/Die Grünen, eine FDP, eine AfD) und einer Enthaltung (SPD) gefasst.

   
    22.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

MdR Herr Friedel Burghoff (CDU) regt für die CDU-Fraktion an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, die Straßen L 294, L 409, L 101, K 18 Dabringhausen/Hilgen und K 14 Sonne/Dhünn in der Runde 4 des Lärmaktionsplans mit zu betrachten.

 

Diesem Vorschlag stimmen alle Ausschussmitglieder zu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 3) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

            Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Straßen L 294, L 409, L 101, K 18 Dabringhausen/Hilgen und K 14 Sonne/Dhünn werden in der Runde 4 des Lärmaktionsplans mit betrachtet.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

   
    28.06.2021 - Rat der Stadt
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 3) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Straßen L 294, L 409, L 101, K 18 Dabringhausen/Hilgen und K 14 Sonne/Dhünn werden in der Runde 4 des Lärmaktionsplans mit betrachtet.

 

 

Ö 4  
Enthält Anlagen
Antrag der AfD Fraktion vom 07.04.2021; Prüfung der Nutzung von Tiefgaragen und Parkhäuser durch E-Autos und Hybridfahrzeuge
Enthält Anlagen
0091/2021  
Ö 5  
Antrag der CDU Fraktion vom 26.04.2021; Einrichtung eines Bestattungswaldes
Enthält Anlagen
0099/2021  
Ö 6  
Antrag der CDU Fraktion vom 27.04.2021; Bestückung der Wanderwege mit Papierkörben
Enthält Anlagen
0104/2021  
Ö 7  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.05.2021; Natürlicher Waldaufbau auf Kalamitätsflächen
Enthält Anlagen
0115/2021  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.05.201; Prüfauftrag zur Erstellung eines Dirtparks
Enthält Anlagen
0125/2021  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Enthält Anlagen
Anfrage der Fraktion WNK UWG Freie Wähler vom 11.03.2021: Wasserstofftechnologie vor Ort
Enthält Anlagen
0089/2021  
Ö 11  
Enthält Anlagen
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