Beschlussvorschlag:
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
Sachverhalt:
Umgebungslärmrichtlinie Lärm ist eines unserer drängendsten Umweltprobleme. Es handelt sich beim Lärm um unerwünschten Schall, der als störend oder belästigend empfunden wird. Als Stressfaktor kann er die Gesundheit und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Seit 2002 gibt es mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie einen Ansatz zur Minderung der Verkehrslärmbelastung (Straße, Schiene, Großflughäfen) für die Bevölkerung. In einem in der EU einheitlichen Bewertungsverfahren werden Lärmschwerpunkte ermittelt und in Lärmkarten dargestellt. Ergibt die Auswertung der Lärmkarten Hinweise auf Lärmprobleme, entwickeln die Gemeinden mit Beteiligung der Öffentlichkeit die sogenannten Lärmaktionspläne. Beim Straßenverkehrslärm werden die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr betrachtet. Die Lärmaktionspläne (LAP) dienen dazu, besonders belastete Bereiche zu identifizieren und den Lärm durch geeignete Maßnahmenvorschläge zu mindern. Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Neben der Auswertung der aktuellen Lärmsituation befasst sich der Plan mit Handlungsschwerpunkten und der Konkretisierung von Maßnahmenempfehlungen.
Aktualisierung Lärmaktionsplan Wermelskirchen Der Rat der Stadt hat den Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 2) für die Stadt Wermelskirchen 2016 beschlossen: Lärmaktionsplan-Runde 2_2016
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt vor, Lärmaktionspläne zu fest vorgegebenen Terminen in einem 5-Jahresrhythmus (2008, 2013, 2018, 2023, usw.) zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Diese Intervalle werden als Stufen bzw. Runden bezeichnet und sie werden nummeriert. Die Stadt Wermelskirchen konnte das Fertigstellungsziel für das Intervall der Runde 3 - Sommer 2018 - nicht realisieren. Im September 2020 haben die Ausschüsse für Umwelt und Bau bzw. Stadtentwicklung und Verkehr den aktualisierten Lärmaktionsplan Runde 3 (Entwurf) zur Kenntnis genommen und die Öffentliche Anhörung beschlossen.
Öffentliche Anhörung 2020 Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 20. November bis 18. Dezember 2020. Genutzt wurde das digitale Beteiligungsformat auf der Homepage der Stadt Wermelskirchen. Die zusätzlichen Angebote (persönliche Einsichtnahme im Rathaus oder die 'Bürgersprechstunde Lärmaktionsplanung') wurden nicht in Anspruch genommen. Aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit sind vier Hinweise eingegangen, sieben von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Alle Rückmeldungen wurden dokumentiert abgewogen.
Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger Von den Bürgerinnen und Bürgern sind vier schriftliche Anregungen eingegangen. Wie bereits bei der Runde 2, befassen sich diese Anregungen im Wesentlichen mit dem Straßenverkehrslärm außerhalb der Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans. Dazu zählen Lärmbelastungen durch den 6-streifigen Ausbau der A 1 in einem südlich gelegenen Wohngebiet, Belastungen an der L 101 bzw. L 409 außerhalb der Lärmkartierungsbereiche. Die Bürgerinnen und Bürger weisen hier insbesondere auf ihre hohe Betroffenheit beim Motorradlärm hin. Der Lärm durch Motorradverkehr ist nicht explizit Bestandteil der Lärmkartierung. Um den Hinweisen der Betroffenen jedoch Rechnung zu tragen, werden im Lärmaktionsplan Wermelskirchen Maßnahmenideen aufgenommen.
Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange (TöB) Fünf der insgesamt 26 beteiligten Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, zwei weitere TöB haben erklärt, dass sie keine Anregungen oder Bedenken haben. Die eingegangenen Stellungnahmen enthalten überwiegend allgemeine Hinweise und Angaben, die keine Änderung des Lärmaktionsplan-Entwurfs zur Folge haben. Für neun Anregungen empfiehlt die Verwaltung eine redaktionelle Anpassung im Lärmaktionsplan bzw. die Ergänzung des Plans.
Die Ergebnisse der Offenlage mit der Abwägung und den empfohlenen Maßnahmen sind im Anhang I und II des Lärmaktionsplans dargestellt.
Empfehlung zum weiteren Vorgehen - Ratsbeschluss
Alle eingegangenen Anregungen und Hinweise der Öffentlichen Anhörung 2020 wurden einzeln behandelt und geprüft.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit machen eine Änderung des vorliegenden Lärmaktionsplan-Entwurfes mit einer erneuten Offenlage nicht erforderlich. Die eingegangenen Hinweise werden wie im Lärmaktionsplan (Anhang I und II) dargestellt aufgenommen.
Damit kann der Lärmaktionsplan Wermelskirchen Runde 3 in der Fassung von Mai 2021 nun vom Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung beschlossen werden. Der Plan enthält die notwendigen Angaben und Auswertungen, er benennt die Bereiche in Wermelskirchen, in denen Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt durch Verkehrslärm belästigt werden und er enthält ein Maßnahmenprogramm, um die Belästigungen so weit wie möglich zu vermindern. Darüber hinaus wird im Plan das Thema Motorradlärm behandelt.
Umsetzung von Maßnahmen
Wie bereits dargestellt, sind die Möglichkeiten zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen für Kommunen wie Wermelskirchen begrenzt (aufgrund von Zuständigkeitsregelungen, rechtlichen Bestimmungen, Erfassungsmethoden, etc.). Unabhängig davon ist die Stadt Wermelskirchen jedoch bestrebt, die vorhandenen und dargestellten Lärmminderungspotenziale auszuschöpfen.
Die Maßnahmenempfehlungen betreffen:
Ausblick
Die Lärmaktionsplanung ist ein fortdauernder Prozess. Alle 5 Jahre sind die Pläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten, wie oben dargestellt. Für die Runde 4 jedoch ist eine Anpassung vorgesehen: Die Lärmkarten der Runde 4 sollen bis zum 30.06.2022 (durch das LANUV NRW) erarbeitet werden, die nächste Überprüfung und ggfls. Aktualisierung des Lärmaktionsplans soll bis zum 18.07.2024 erfolgen. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des sogenannten Fitness Checks (Refit) der Umgebungslärmrichtlinie unter anderem vorgeschlagen, bei den Aktionsplänen die Frist der Runde 4 um ein Jahr bzw. von 2023 auf 2024 zu verlängern. (Deutscher Bundestag Drucksache 19/20590, S. 279).
Anlage/n: Anlage 1: Erläuterungen zur Lärmaktionsplanung Anlage 2: Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 3) für die Stadt Wermelskirchen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||