Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, den
Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2024
in der Fassung des vorgelegten Entwurfes festzustellen.
Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Es werden Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt durch die Betriebsleitung beantwortet.