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Beschluss:
Der Betriebsausschuss stimmt der Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei den beiden Maßnahmen S53125012 Regenüberlauf Braunsberg neuer GAB 375.000 € und S53126006 Hyd. Sanierung MW-Kanal Unterweg-Eckringhausen neuer GAB 355.000 € zu.
Sachverhalt:
Der Baubeschluss für das Projekt erfolgte am 17.09.2020 im Betriebsausschuss (Vorlage 0138/2020). Eine weitere Information zum Sachstand des gemeinsamen Projektes erfolgte im Betriebsausschuss am 02.03.2023.
Nach der Ausschreibung und der Vergabe wurden die Bauarbeiten in 2023 begonnen.
Die beiden Maßnahmen wurden aufgrund des örtlichen und hydraulischen Zusammenhangs gemeinsam ausgeschrieben und an ein Unternehmen vergeben.
Die Maßnahme befindet sich aktuell kurz vor dem Abschluss. Folgende zusätzliche oder geänderte Leistungen und Mengenmehrungen sind im Bauverlauf angefallen. Die Leistungen waren zum Erfolg der Maßnahme unvermeidlich.
Der NA 1-3 sind zusätzliche Leistungen. Die Notwendigkeit beruht auf einer Fehleinschätzung des Leistungsumfangs. Der NA 4 beruht auf einer notwendigen Planungsanpassung der Bau- und Zufahrtsstraße und einer daraus resultierenden Fehleinschätzung der ausgeschriebenen Mengen im Titel Erdarbeiten.
Der Bauprozess war durch mehrmaligen Personalwechsel des mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüros (IB) geprägt. Die gewohnte Qualität der Ingenieurleistung wurde in dieser Maßnahme nicht erreicht. Das IB ist aufgrund einer Insolvenz seit 01.01.2024 nicht mehr tätig. Die Ingenieurleistung "Bauüberwachung" wird seit der Insolvenz des IB durch eigenes Personal des SAW erbracht. Ein Teil der Planungskosten konnte dadurch eingespart werden.
Der Gesamtausgabebedarf umfasst die Planungskosten, die beauftragten Bauleistungen und die inzwischen ebenfalls beauftragten Nachträge 1-4 und weitere Projektkosten (u.a. Bodenuntersuchungen, Vermessungskosten etc.)
Hiermit erfolgt die Mitteilung zur Kostensteigerung gemäß der Richtlinie für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling.
Der Gesamtausgabebedarf (GAB) wurde im Herbst 2023 bereits für den Wirtschaftsplan 2024 etwas, aber noch nicht ausreichend, angepasst. Da der Wirtschaftsplan 2024 noch nicht beschlossen ist, erfolgt diese Mitteilung auf Basis des Wirtschaftsplanes 2023.
Der Rat der Stadt wird aber in seiner nächsten Sitzung am 16.09.2024 über den Wirtschaftsplan mit Ergebnis- und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. (Siehe Vorlage 0133/2024)
Der GAB von beiden Projekten steigt somit von 535.000 € um 195.000 € auf 730.00 € .
Entsprechende Mittel zur Deckung stehen aus anderen Maßnahmen zur Verfügung.
Hinweis: Die Darstellung der Mehrausgaben wurde im 2. Quartalsbericht 2024 noch nicht erfasst.
Anlage/n:
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