Zu Beginn der Haushaltsplanberatung gibt der Kämmerer einen aktuellen Überblick über das Thema Grundsteuerreform und die vom Finanzministerium am 20.06.2024 mitgeteilten Hebesätze.
Er weist darauf hin, dass es sich dabei nur um Empfehlungen handelt, da das Hebesatzrecht gemäß Artikel 28 GG allein den Kommunen zusteht.
Des Weiteren weist er darauf hin, dass eine Prüfung der Hebesätze derzeit noch nicht möglich ist, da der Stadt Wermelskirchen noch das Messbetragsverzeichnis fehlt. Auch sorgt der Cyberangriff auf die SIT noch immer für Einschränkungen. Die notwendigen Verfahren laufen derzeit gerade erst wieder an.
Mit einem Ende dieser Prüfung ist nicht vor Ende des Jahres 2024 zu rechnen.
Der Ausschuss beschließt, die Abstimmung in Form von Listen durchzuführen.
Die Listen sind der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Liste I:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die in der Liste I aufgeführten Änderungsvorschläge zu beschließen.
Liste II:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, über die beiden Anträge getrennt zu entscheiden.
Zum ersten Antrag, Zuschuss zum DTV Vereinsheim, besteht weiterhin Beratungsbedarf, welcher in der Sitzung des Sportausschusses von den Fraktionen angemeldet wurde.
Zum zweiten Antrag, Investitionskostenzuschuss Freibad Dabringhausen, empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, den Investitionskostenzuschuss zu beschließen.
Liste III:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die in der Liste III aufgeführten Änderungsvorschläge zu beschließen.