Der Rat der
Stadt beschließt die “Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen
für sportliche Erfolge” in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten
Entwurfs. Die Richtlinien treten zum 01.01.2004 in Kraft. Eine Ausfertigung der
Richtlinien ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.