Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt die “Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen
für sportliche Erfolge” in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten
Entwurfs. Die Richtlinien treten zum 01.01.2004 in Kraft. Eine Ausfertigung der
Richtlinien ist der Niederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die
UWG-Fraktion hat beantragt, “die Satzung der Stadt Wermelskirchen über
Ehrungen für sportliche Erfolge vom 01.01.1978 zur Diskussion zu
stellen”. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Vorfeld der
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung hat sich ein Gremium
bestehend aus dem Vorsitzenden und dem stv. Vorsitzenden des Ausschusses sowie
dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes mit dem Antrag der UWG-Fraktion
auseinandergesetzt und einen Vorschlag zur Neufassung der “Richtlinien
der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge”
erarbeitet, der dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Der Ausschuss
für Sport, Freizeit und Naherholung hat in seiner Sitzung am 03.07.2003 dem Rat
der Stadt einstimmig empfohlen, die Richtlinien in der dieser Vorlage
beigefügten Fassung zu beschließen und diese zum 01.01.2004 in Kraft zu setzen.
Entsprechend ist der Beschlussvorschlag formuliert. Gegenüber der
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung hat die
Verwaltung eine Änderung von § 5 Abs. 3 Buchstabe b) vorgenommen. Nunmehr soll
eine Ehrung auch für einen 2. und 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften in der
jeweiligen Altersklasse erfolgen. Dieser Vorschlag ist vom Bürgermeister mit
dem Vorsitzenden des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung sowie dem
Vorsitzenden des Stadtsportverbandes abgestimmt worden und wird von diesen
mitgetragen. Die
Richtlinien werden im Jahre 2004 erstmals auf die im Jahre 2003 erzielten
sportlichen Erfolge angewandt. Anlage/n: - Antrag
der UWG-Fraktion vom 21.02.2003 - “Richtlinien der Stadt
Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge” - Beschlussvorschlag
des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung
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