Vorlage - RAT/0142/2003  

 
 
Betreff: Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge
Status:öffentlich  
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit Entscheidung
03.07.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
29.09.2003 
27. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die “Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge” in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs. Die Richtlinien treten zum 01.01.2004 in Kraft. Eine Ausfertigung der Richtlinien ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die UWG-Fraktion hat beantragt, “die Satzung der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge vom 01.01.1978 zur Diskussion zu stellen”. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung hat sich ein Gremium bestehend aus dem Vorsitzenden und dem stv. Vorsitzenden des Ausschusses sowie dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes mit dem Antrag der UWG-Fraktion auseinandergesetzt und einen Vorschlag zur Neufassung der “Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge” erarbeitet, der dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

 

Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Naherholung hat in seiner Sitzung am 03.07.2003 dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, die Richtlinien in der dieser Vorlage beigefügten Fassung zu beschließen und diese zum 01.01.2004 in Kraft zu setzen. Entsprechend ist der Beschlussvorschlag formuliert.

 

Gegenüber der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung hat die Verwaltung eine Änderung von § 5 Abs. 3 Buchstabe b) vorgenommen. Nunmehr soll eine Ehrung auch für einen 2. und 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften in der jeweiligen Altersklasse erfolgen. Dieser Vorschlag ist vom Bürgermeister mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung sowie dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes abgestimmt worden und wird von diesen mitgetragen.

 

Die Richtlinien werden im Jahre 2004 erstmals auf die im Jahre 2003 erzielten sportlichen Erfolge angewandt.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-           Antrag der UWG-Fraktion vom 21.02.2003

-           “Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge” - Beschlussvorschlag des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift