Tagesordnung - Sitzung des Kulturausschusses und Werksausschusses Kattwinkelsche Fabrik  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kulturausschusses und Werksausschusses Kattwinkelsche Fabrik
Gremium: Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Datum: Mi, 03.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Bürgerhäuser,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Eich 6/8

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Kurzbericht über Projekte der Stadtbücherei    
Ö 5  
Lagebericht der Betriebsleitung der Kattwinkelschen Fabrik    
Ö 6  
Unterbringung der Musikschule Wermelskirchen e.V. in den städtischen Bürgerhäusern Eich 6-8
RAT/1382/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung

 

1.         der Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich) sowie Querbacher Stube, 

 

2.         die städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorzunehmen,

 

3.         zu gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw. des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.  

 

 

Der Rat der Stadt beschließt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan). Die Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage.

   
    03.09.2008 - Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik
    Ö 6 - (offen)
    Der Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen

Die Verwaltung stellt das geplante Konzept zum geplanten Umzug der Bücherei in die städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen

 

1.         der Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich) sowie Querbacher Stube, 

 

2.         die städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorzunehmen,

 

3.         zu gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw. des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.  

 

 

Der Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan) zu beschließen. Die Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage.

 

   
    08.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Stadtverordneter Schulte nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nich

Stadtverordneter Schulte nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassung  zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen

 

1.         der Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich) sowie Querbacher Stube, 

 

2.         die städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorzunehmen,

 

3.         zu gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw. des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.  

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan) zu beschließen. Die Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage.

 

   
    22.09.2008 - Rat der Stadt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig

 

1.         der Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich) sowie Querbacher Stube, 

 

2.         die städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorzunehmen,

 

3.         zu gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw. des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.  

 

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan). Die Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage.

 

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