Sachverhalt:
Die
Musikschule Wermelskirchen e.V. ist derzeit im städtischen Gebäude Jörgensgasse
23 (ehemals „Palette“ bzw. „Haus der Jugend“
untergebracht. In diesem Gebäude unterhält die Musikschule ihre
Geschäftsstelle, Büros für die Leitung der Musikschule sowie einige Unterrichtsräume.
Die weitaus größere Anzahl an Unterrichtsräumen nutzt die Musikschule
gleichwohl in anderen städtischen Gebäuden, insbesondere in den Schulen.
Die
Betriebs- und Unterhaltungskosten des städtischen Gebäudes Jörgensgasse 23
werden in voller Höhe von der Stadt Wermelskirchen getragen. Wegen der
schlechten Bausubstanz werden seit geraumer Zeit Überlegungen angestellt, die
Musikschule anderweitig unterzubringen. Eine Reihe von Abstimmungsgesprächen
zwischen der Verwaltungsführung und dem Vorstand der Musikschule haben
letztlich zu dem Vorschlag geführt, die Musikschule in den städtischen
Bürgerhäusern Eich 6-8 unterzubringen.
Hierzu
wird folgendes Umsetzungskonzept vorgelegt:
- Historie
und Entwicklung der städtischen Förderung
Die Musikschule Wermelskirchen e.V. finanziert sich neben den erhobenen
Gebühren aus Zuschüssen der Stadt Wermelskirchen. Diese haben sich in den
vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr
|
Zuschuss €
|
1988
|
56.344
|
1992
|
117.853
|
1993
|
169.084
|
1994
|
209.067
|
1999
|
217.299
|
2008
|
217.300
|
Ab dem Haushaltsjahr 1999 wurde der Zuschuss
festgeschrieben und seitdem erfolgte keine Erhöhung. Im Gegenzug wurde der
Zuschuss als Budget definiert, sodass in einem Haushaltsjahr evtl. durch die
Musikschule erwirtschaftete Überschüsse in das jeweilige Folgejahr übertragen
werden können.
- Jährliche Kosten
Zusätzlich zu dem jährlichen Zuschuss entstehen der Stadt Wermelskirchen
weitere Kosten durch die Unterbringung der Musikschule in dem Gebäude
Jörgensgasse 23:
Kosten jährlich:
Zuschuss 217.300
€
Gebäudekosten (Betrieb und Unterhaltung) 35.100
€
Außenanlagen 1.500
€
Hausmeister (anteilig) 4.600
€
Gesamt: 258.500
€
- Bauliche Mängel
Das Gebäude Jörgensgasse 23 weist erhebliche bauliche Mängel auf, deren
Beseitigung folgende Kosten verursachen würde:
Erneuerung Dacheindeckung 94.000
€
Beseitigung Feuchtigkeit Keller + Wände 185.000
€
Fassadensanierung 44.000
€
Brandschutz 50.000
€
Erneuerung Heizung 25.000
€
Bodenbeläge, Anstrich innen 60.000
€
Außenanlagen 30.000
€
Umbau/ Unterteilung von Räumen 13.000
€
Planungskosten 69.000
€
Unvorhergesehenes 30.000
€
Gesamt: 600.000
€
Es besteht Einvernehmen zwischen Verwaltungsführung und Vorstand der
Musikschule, dass ein solcher Betrag nicht mehr in das Gebäude
Jörgensgasse 23 investiert werden sollte.
- Neubau
Alternativ zur
Sanierung des Gebäudes Jörgensgasse 23 wurden die Kosten ermittelt, die
ein Neubau dieses Gebäudes mit dem identischen Raumprogramm verursachen
würde. Nach einer groben Kostenschätzung würden hierfür Kosten entstehen
in Höhe von
rd. 1.240.000
€.
Eine solche Maßnahme ist aus Sicht der Stadt Wermelskirchen nicht
finanzierbar. Zumal ein Gebäude den Wünschen und Vorstellungen der
Musikschule entsprechend und nicht am bisherigen, eher zufälligen
Raumprogramm orientiert, noch weit teurer werden würde.
- Vorschlag: Aufgabe des Gebäudes Jörgensgasse 30
Aus den
vorgenannten Argumenten resultiert der Vorschlag der Verwaltung, das Gebäude
Jörgensgasse 23 aufzugeben und von einer kostspieligen Sanierung
abzusehen. Hierdurch könnten folgende Kosten pro Jahr eingespart
werden:
Gebäudekosten (Betrieb und Unterhaltung) 35.100
€
Außenanlagen 1.500
€
Hausmeister (anteilig) 4.600
€
Gesamt: 41.200
€
Diese Einsparung wird um die Steigerung der Betriebskosten für die
Bürgerhäuser Eich 6/8 gemindert, die jedoch deutlich geringer ausfallen
werden.
Ebenso können die Sanierungskosten in Höhe von 600.000 €
eingespart werden.
Für das Gebäude Jörgensgasse 23 bzw. für das Grundstück in attraktiver
Lage in der Innenstadt kann darüber hinaus ein Verkaufserlös erzielt
werden.
6.
Unterbringung der Musikschule in den Bürgerhäusern Eich 6-8
Hierzu haben
vielfältige Abstimmungsgespräche mit dem Vorstand der Musikschule, mit dem
Vorstand des Kunstvereins sowie mit weiteren Nutzern der Bürgerhäuser stattgefunden.
Positiv im Interesse der Unterbringung der Musikschule in den Bürgerhäusern
waren hierbei insbesondere die folgenden Aspekte:
Die in den Bürgerhäusern befindliche Werkdienstwohnung wird seit 01.07.2008
nicht mehr als solche genutzt. Sie steht leer. Diese Fläche kann der
Musikschule zur Nutzung überlassen werden.
Das historische Archiv, das in den Bürgerhäusern derzeit mehrere Räume in
Anspruch nimmt, wird in den Bereich des Verwaltungsarchivs im Kellergeschoss im
Rathaus verlagert. Hiermit sind für das Haupt- und Personalamt Einsparungen
hinsichtlich von Wegezeiten und Betreuung von zwei räumlich getrennten
Archivbereichen verbunden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die
unabhängig von der Verlagerung der Musikschule sowieso seitens des Haupt- und
Personalamtes geplant war. Im Ergebnis steht auch dieser Bereich leer.
Andere Nutzer der Bürgerhäuser (Mieterverein, Gerichtsvollzieher) konnten aus
den Bürgerhäusern verlagert und anderweitig untergebracht werden.
Außer den Bereichen Trauzimmer, Sitzungszimmer und Querbacher Stube können die
Bürgerhäuser nunmehr vollständig der Musikschule zur Nutzung übertragen werden.
Hinsichtlich der jährlichen Kunstausstellung des Kunstvereins in den
Bürgerhäusern gibt es bereits eine Absprache zwischen den beiden Vereinen, die
diese weiterhin in den Bürgerhäusern ermöglicht. Darüber hinaus kann die
gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten zu einer Intensivierung der
Zusammenarbeit beider Institutionen führen. Erste Absprachen hierzu sind
bereits erfolgt. Abgesehen von der 2-wöchigen Jahresausstellung des
Kunstvereins stehen diese Räume bisher das ganze Jahr über leer.
7.
Kosten
Für die Unterbringung der Musikschule in den Bürgerhäusern sind bauliche Maßnahmen
erforderlich. Neben Renovierungskosten für Bodenbelagsarbeiten, Anstriche,
Tapezierarbeiten usw. wird es insbesondere erforderlich, Tür-/ Wandöffnungen zu
verschließen, Vorsatzfenster einzubauen (Akustikgründe) sowie Arbeiten an der
EDV- und Elektroinstallation vorzunehmen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
einmalig
45.000 €.
Dieser einmalig anfallende Betrag liegt nur geringfügig über dem Betrag in Höhe
von 41.200 € (s. oben), der durch die Aufgabe des Gebäudes Jörgensgasse
23 jährlich eingespart werden kann.
8.
Fazit
Aus allen genannten
Gründen schlägt die Verwaltung vor, der Musikschule Wermelskirchen e.V. die
Nutzung der genannten Bereiche in den Bürgerhäusern Wermelskirchen zu
überlassen. Alle Maßnahmen sind mit dem Vorstand der Musikschule abgesprochen
und werden von diesem befürwortet.
9.
Zeitplan
Die Umsetzung der
genannten Maßnahmen kann aus heutiger Sicht nach folgendem groben Zeitplan
erfolgen:
Grundsatzbeschluss, Mittelbereitstellung Rat
der Stadt am 22.09.2008
Vorbereitung der baulichen Maßnahmen
(Planung, Ausschreibung und Vergaben) bis
31.10.2008
Ausführung der Arbeiten 01.11.2008 bis 20.12.2008
Umzug 29.12.2008 bis 06.01.2009