Vorlage - RAT/1382/2008  

 
 
Betreff: Unterbringung der Musikschule Wermelskirchen e.V. in den städtischen Bürgerhäusern Eich 6-8
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Amt für Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Kämmerei
Beratungsfolge:
Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
03.09.2008 
Sitzung des Kulturausschusses und Werksausschusses Kattwinkelsche Fabrik (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
22.09.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung

 

1.         der Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich) sowie Querbacher Stube, 

 

2.         die städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorzunehmen,

 

3.         zu gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw. des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.  

 

 

Der Rat der Stadt beschließt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan). Die Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Musikschule Wermelskirchen e.V. ist derzeit im städtischen Gebäude Jörgensgasse 23 (ehemals „Palette“ bzw. „Haus der Jugend“ untergebracht. In diesem Gebäude unterhält die Musikschule ihre Geschäftsstelle, Büros für die Leitung der Musikschule sowie einige Unterrichtsräume. Die weitaus größere Anzahl an Unterrichtsräumen nutzt die Musikschule gleichwohl in anderen städtischen Gebäuden, insbesondere in den Schulen.

 

Die Betriebs- und Unterhaltungskosten des städtischen Gebäudes Jörgensgasse 23 werden in voller Höhe von der Stadt Wermelskirchen getragen. Wegen der schlechten Bausubstanz werden seit geraumer Zeit Überlegungen angestellt, die Musikschule anderweitig unterzubringen. Eine Reihe von Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltungsführung und dem Vorstand der Musikschule haben letztlich zu dem Vorschlag geführt, die Musikschule in den städtischen Bürgerhäusern Eich 6-8 unterzubringen.

 

Hierzu wird folgendes Umsetzungskonzept vorgelegt:

 

  1. Historie und Entwicklung der städtischen Förderung   

    Die Musikschule Wermelskirchen e.V. finanziert sich neben den erhobenen Gebühren aus Zuschüssen der Stadt Wermelskirchen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:


Jahr

Zuschuss €

1988

56.344

1992

117.853

1993

169.084

1994

209.067

1999

217.299

2008

217.300

 

Ab dem Haushaltsjahr 1999 wurde der Zuschuss festgeschrieben und seitdem erfolgte keine Erhöhung. Im Gegenzug wurde der Zuschuss als Budget definiert, sodass in einem Haushaltsjahr evtl. durch die Musikschule erwirtschaftete Überschüsse in das jeweilige Folgejahr übertragen werden können.

 

  1. Jährliche Kosten                                                             

    Zusätzlich zu dem jährlichen Zuschuss entstehen der Stadt Wermelskirchen weitere Kosten durch die Unterbringung der Musikschule in dem Gebäude Jörgensgasse 23:           

    Kosten jährlich:                                                                  

    Zuschuss                                                               217.300 €
    Gebäudekosten (Betrieb und Unterhaltung)            35.100 €
    Außenanlagen                                                            1.500 €
    Hausmeister (anteilig)                                                4.600 €
    Gesamt:                                                                 258.500 €

  2. Bauliche Mängel                                                              

    Das Gebäude Jörgensgasse 23 weist erhebliche bauliche Mängel auf, deren Beseitigung folgende Kosten verursachen würde:                                                           

    Erneuerung Dacheindeckung                                  94.000 €
    Beseitigung Feuchtigkeit Keller + Wände             185.000 €
    Fassadensanierung                                                 44.000 €
    Brandschutz                                                            50.000 €
    Erneuerung Heizung                                                25.000 €
    Bodenbeläge, Anstrich innen                                   60.000 €
    Außenanlagen                                                          30.000 €
    Umbau/ Unterteilung von Räumen                          13.000 €
    Planungskosten                                                       69.000 €
    Unvorhergesehenes                                                30.000 €

    Gesamt:                                                                 600.000 €

    Es besteht Einvernehmen zwischen Verwaltungsführung und Vorstand der Musikschule, dass ein solcher Betrag nicht mehr in das Gebäude Jörgensgasse 23 investiert werden sollte.        

  3. Neubau                                                                             

    Alternativ zur Sanierung des Gebäudes Jörgensgasse 23 wurden die Kosten ermittelt, die ein Neubau dieses Gebäudes mit dem identischen Raumprogramm verursachen würde. Nach einer groben Kostenschätzung würden hierfür Kosten entstehen in Höhe von

    rd.                                                                       1.240.000 €.           

    Eine solche Maßnahme ist aus Sicht der Stadt Wermelskirchen nicht finanzierbar. Zumal ein Gebäude den Wünschen und Vorstellungen der Musikschule entsprechend und nicht am bisherigen, eher zufälligen Raumprogramm orientiert, noch weit teurer werden würde.            

  4. Vorschlag: Aufgabe des Gebäudes Jörgensgasse 30   

    Aus den vorgenannten Argumenten resultiert der Vorschlag der Verwaltung, das Gebäude Jörgensgasse 23 aufzugeben und von einer kostspieligen Sanierung abzusehen. Hierdurch könnten folgende Kosten pro Jahr eingespart werden:                                                            

    Gebäudekosten (Betrieb und Unterhaltung)            35.100 €
    Außenanlagen                                                            1.500 €
    Hausmeister (anteilig)                                                4.600 €
    Gesamt:                                                                   41.200 €            

    Diese Einsparung wird um die Steigerung der Betriebskosten für die Bürgerhäuser Eich 6/8 gemindert, die jedoch deutlich geringer ausfallen werden.                       

    Ebenso können die Sanierungskosten in Höhe von 600.000 € eingespart werden.            
    Für das Gebäude Jörgensgasse 23 bzw. für das Grundstück in attraktiver Lage in der Innenstadt kann darüber hinaus ein Verkaufserlös erzielt werden.             

6.        Unterbringung der Musikschule in den Bürgerhäusern Eich 6-8        

Hierzu haben vielfältige Abstimmungsgespräche mit dem Vorstand der Musikschule, mit dem Vorstand des Kunstvereins sowie mit weiteren Nutzern der Bürgerhäuser stattgefunden. Positiv im Interesse der Unterbringung der Musikschule in den Bürgerhäusern waren hierbei insbesondere die folgenden Aspekte:                                                                                           

Die in den Bürgerhäusern befindliche Werkdienstwohnung wird seit 01.07.2008 nicht mehr als solche genutzt. Sie steht leer. Diese Fläche kann der Musikschule zur Nutzung überlassen werden.       

Das historische Archiv, das in den Bürgerhäusern derzeit mehrere Räume in Anspruch nimmt, wird in den Bereich des Verwaltungsarchivs im Kellergeschoss im Rathaus verlagert. Hiermit sind für das Haupt- und Personalamt Einsparungen hinsichtlich von Wegezeiten und Betreuung von zwei räumlich getrennten Archivbereichen verbunden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die unabhängig von der Verlagerung der Musikschule sowieso seitens des Haupt- und Personalamtes geplant war. Im Ergebnis steht auch dieser Bereich leer.                                          

Andere Nutzer der Bürgerhäuser (Mieterverein, Gerichtsvollzieher) konnten aus den Bürgerhäusern verlagert und anderweitig untergebracht werden.                            

Außer den Bereichen Trauzimmer, Sitzungszimmer und Querbacher Stube können die Bürgerhäuser nunmehr vollständig der Musikschule zur Nutzung übertragen werden. Hinsichtlich der jährlichen Kunstausstellung des Kunstvereins in den Bürgerhäusern gibt es bereits eine Absprache zwischen den beiden Vereinen, die diese weiterhin in den Bürgerhäusern ermöglicht. Darüber hinaus kann die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit beider Institutionen führen. Erste Absprachen hierzu sind bereits erfolgt. Abgesehen von der 2-wöchigen Jahresausstellung des Kunstvereins stehen diese Räume bisher das ganze Jahr über leer.          

7.        Kosten                                                                               

Für die Unterbringung der Musikschule in den Bürgerhäusern sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Neben Renovierungskosten für Bodenbelagsarbeiten, Anstriche, Tapezierarbeiten usw. wird es insbesondere erforderlich, Tür-/ Wandöffnungen zu verschließen, Vorsatzfenster einzubauen (Akustikgründe) sowie Arbeiten an der EDV- und Elektroinstallation vorzunehmen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf einmalig                                                                                           

45.000 €.                                                                            

Dieser einmalig anfallende Betrag liegt nur geringfügig über dem Betrag in Höhe von 41.200 € (s. oben), der durch die Aufgabe des Gebäudes Jörgensgasse 23 jährlich eingespart werden kann.     

8.        Fazit                                                                                   

Aus allen genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, der Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der genannten Bereiche in den Bürgerhäusern Wermelskirchen zu überlassen. Alle Maßnahmen sind mit dem Vorstand der Musikschule abgesprochen und werden von diesem befürwortet.         

9.        Zeitplan                                                             

Die Umsetzung der genannten Maßnahmen kann aus heutiger Sicht nach folgendem groben Zeitplan erfolgen:                                                             

Grundsatzbeschluss, Mittelbereitstellung                               Rat der Stadt am 22.09.2008

Vorbereitung der baulichen Maßnahmen          
(Planung, Ausschreibung und Vergaben)                               bis 31.10.2008           

Ausführung der Arbeiten                                     01.11.2008   bis 20.12.2008           

Umzug                                                                29.12.2008   bis 06.01.2009           

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

45.000

EUR

45.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein     s. Darstellung im Beschlussvorschlag!

 

 

 

Datum, Unterschrift