Beschlussvorschlag:
Der
Ausschussvorsitzende leitet in das Thema Landesgartenschau ein und er bittet
die Fraktionen, soweit es ihnen zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist, den Stand
ihrer Beratungen und die Ergebnisse darzustellen.
Der
Beigeordnete ergänzt, dass zwischenzeitlich ein Angebot des
Landschaftsarchitekten Herbstreit aus Bochum für einen eintägigen
Perspektivworkshop vorliegt, der das Ziel hat, zu klären, ob es sich für die
Stadt Wermelskirchen lohnt, in weiteren Arbeitsschritten eine Bewerbung für die
Landesgartenschau 2017 zu konzipieren. Die Kosten für diese Vorklärung würden
sich auf rund 5.000 Euro plus Mehrwertsteuer belaufen.
Herr
Seeger teilt für die CDU mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf hat.
Die
Fraktion wird sich erst nach der Besichtigung der Landesgartenschau in Rietberg
(für Anfang September 2008 geplant) positionieren und einen Beschluss zum
weiteren Vorgehen fassen.
Die
SPD-Fraktion dagegen hat sich bereits beraten. Sie hat sich gegen eine
Bewerbung der Stadt Wermelskirchen für die Landesgartenschau 2017 entschieden,
so Herr Klophaus. Die örtliche Situation eignet sich nach Auffassung der SPD
nicht für die Ausrichtung einer Landesgartenschau und das Naturschutzgebiet
Eifgenbachtal sollte durch eine derartige Veranstaltung nicht
„verschlimmbessert“ werden. Die SPD stimmt auch gegen den Perspektivworkshop.
Nach
Angaben von Herrn Klein für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist die
Entscheidung seiner Fraktion noch offen. Dies gilt auch für die Fraktion der FDP;
Herr Weber weist auf die hohen Kosten für die Stadt Wermelskirchen hin. Die Fraktion
Bürgerforum sieht eine Bewerbung der Stadt Wermelskirchen für die
Landesgartenschau 2017 eher kritisch, wie Herr Lambeck hervorhebt. Die
Fraktionen WNK UWG und UWG haben ebenfalls noch keine abschließende Entscheidung
getroffen.
Die
Mitglieder des Ausschusses vereinbaren einvernehmlich, die Beratung in den
Fraktionen fortzuführen und abzuschließen, um in der nächsten Sitzung des
Umweltausschusses am 20.11.2008 eine Entscheidung treffen zu können.