Vorlage - RAT/1404/2008  

 
 
Betreff: Bewerbung der Stadt Wermelskirchen um die Landesgartenschau 2017 –
Zusammenstellung der vorliegenden Prüfergebnisse
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
21.08.2008 
Sitzung des Umweltausschusses zurückgestellt   
20.11.2008 
Sitzung des Umweltausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
laga  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Inhalt

1.      Anlass

2.      Landesgartenschauen in NRW: Bedeutung, Ziele und Organisatorisches

3.      Daten vorhergehender Landesgartenschauen

4.      Bei einer Bewerbung der Stadt Wermelskirchen: Bedeutung und Auswirkungen

5.      Mögliche Schritte (Varianten) zum weiteren Vorgehen

 

 

1.      Anlass

 

Derzeit wird in Wermelskirchen diskutiert, ob sich die Stadt um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2017 bewerben soll.

Die Stadt hat sich erstmalig 2006 mit dem Thema ‚Bewerbung um die Landesgartenschau 2017’ beschäftigt und nach internen Beratungen nicht weiter verfolgt. Durch einen Vorstoß des „Wermelskirchen Marketing - Wir in Wermelskirchen e.V. (WiW)“ wird in diesem Jahr die Diskussion dazu erneut geführt.

Diese Vorlage soll vorliegende Erkenntnisse und Fakten darstellen, um eine zielführende Entscheidungsgrundlage zu bieten. Die Beratung der Angelegenheit findet im Rahmen des Umweltausschusses statt.

Eine Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung sollte aufgrund der Bewerbungsfrist (01.03.2010) zeitnah erfolgen, da umfangreiche Vorbereitungen notwendig sind (unter anderem das Herbeiführen der notwendigen politischen Beschlüsse und die Beauftragung und Erstellung einer Machbarkeitsstudie).

 

 

2.      Landesgartenschauen in NRW: Bedeutung, Ziele und Organisatorisches

Bedeutung

Seit 1984 haben 13 Landesgartenschauen in NRW stattgefunden, aktuell läuft die LAGA Nummer 14 in Rietberg. Landesgartenschauen sind immer ambitionierte Großprojekte mit bis zu einer Million Besuchern.

 

Für die Durchführung von Landesgartenschauen ist federführend das Umweltministerium NRW zuständig.

 

 

Ziele

Das Ministerium nennt als vorrangiges Ziel der Landesgartenschauen die Beseitigung siedlungsstruktureller Defizite durch die Verbesserung der Lebensqualität und des sozialen Umfeldes für die Bürger.

 

Weitere Ziele sind Naherholungsangebote, die Möglichkeiten zu wohnungsnaher Freizeitgestaltung, die ökologische Qualität der Freiflächen einschließlich des Wasserschutzes sowie des Stadtklimas, Stärkung der kulturellen Eigenentwicklung, Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung und die Demonstration der Leistungsfähigkeit des nordrhein-westfälischen Gartenbaus.

Landesgartenschauen sollen weiter dazu beitragen, die durch ihre geographischen, ökologischen und kulturgeschichtlichen Merkmale unverwechselbaren Landschaften der Region zu schützen und behutsam fortzuentwickeln und die Bevölkerung für gärtnerische, naturverbundene und ökologische Themen zu sensibilisieren und zu aktivieren. Marketingeffekte werden vom Umweltministerium nicht ausdrücklich als Oberziel für Landesgartenschauen benannt.

 

Einige Beispiele für das Aufgreifen standortbezogener Probleme im Siedlungsbereich sind:

*               Erstellung und Weiterentwicklung vorbildlicher Grünanlagen / Parks

*               Grüngestaltung bei Umnutzung von Brach- und Konversionsflächen

*               Grüngestaltung in Gewerbegebieten

*               Renaturierung von Gewerbebrachen oder Deponieflächen

*               Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur attraktiven Gestaltung von Fußwegen

 

Beispiele im Außenbereich:

*               Maßnahmen zur Biotopvernetzung

*               Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen

*               umweltverträgliche Entwicklung von Fremdenverkehrsangeboten

*               Gestaltung der Kulturlandschaft

 

Die bereits durchgeführten Landesgartenschauen hätten - so schreibt das Umweltministerium in seiner Ausschreibung - zur Profilierung und nachhaltigen Stadtentwicklung in Zusammenwirken mit der Bürgerschaft beigetragen.

Eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger habe die Identifikation mit den heimischen Kommunen nachweislich gestärkt.

 

Gartenschauen seien außerdem Experimentierräume für gestalterische Innovation, für Impulse zu Gartenkunst und Landschaftsarchitektur sowie für richtungsweisende soziale und umweltpädagogische Strategien, die die Menschen für ökologische Zusammenhänge und ästhetische Qualitäten der Natur sensibilisieren sollen. Gewünscht sei die Integration von Struktur-, Kultur- und Landschaftsentwicklung auf kommunaler Ebene.

Durch die Landesgartenschauen entstünden dauerhaft Grün- und Freiflächen.

 

 

Organisatorisches zur Bewerbung:

2010 findet die Landesgartenschau in Hemer statt, 2014 in Zülpich. Die aktuelle Diskussion in Wermelskirchen dreht sich um die Bewerbung für die Landesgartenschau 2017. Eine Bewerbung für diese Landesgartenschau muss bis zum 01.03.2010 beim Umweltministerium NRW eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt durch eine Bewertungskommission.

 

Folgende Anforderungen sind u.a. zu erfüllen:

*               Sicherung ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteile

*               Sicherstellung der Finanzierung

*               Planungsrechtliche Sicherung des künftigen Landesgartenschaugeländes als öffentliche Grünfläche (dauerhaft)

*               Tragfähiges und finanzierbares Nachnutzungskonzept

 

Die Bewerbungsunterlagen müssen qualifizierte Informationen über die Ziele und die Erfüllung der Voraussetzungen bieten. Zu den insgesamt 10 abgefragten Punkten zählen neben den Zielen die örtlichen Gegebenheiten, das Marketingkonzept, die Folgenutzung, das Konzept zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, das Veranstaltungsprogramm und - detailliert - die Finanzierung der Landesgartenschau.

 

In der Regel wird für die Bewerbung eine Machbarkeitsstudie durch ein qualifiziertes Büro erstellt, das bereits Erfahrungen bei der Bearbeitung von Landesgartenschauen nachweisen kann.

 

 

 

 

3. Daten vorhergehender Landesgartenschauen

 

Die Landesgartenschauen von 1984 bis 2005

Bislang haben 13 Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen stattgefunden.

Die LAGL NW [1] hat Daten zur Größe der Gartenschauflächen, der Besucherzahlen und zu den Investitions- und Durchführungskosten für die Kommunen sowie der vom Land gewährten Zuwendungen ermittelt.

 

Weitere Aspekte von Landesgartenschauen, wie die Beseitigung der siedlungsstrukturellen Defizite oder nachhaltige Marketingeffekte sind nach Auskunft der LAGL bislang nicht evaluiert worden.

 

Obwohl jede Landesgartenschau einmalig ist, schätzt die LAGL eine allgemeine Bilanz zusammenfassend so ein:

*        Die Landesgartenschauen seien ein Erfolg für die städtebauliche Entwicklung – Beseitigung siedlungsstruktureller Defizite durch die neuen Grünanlagen –, mit Impulsen für die weitere Stadtentwicklung.

*        Die intensive Öffentlichkeitsarbeit vor und während einer Gartenschau führe zu einer erheblichen Bekanntheitssteigerung der LAGA-Städte und damit zu einer Profilierung mit neuen Chancen für die Wirtschaftsförderung.

*        Außerdem hätten die Städte ein neues „Wir-Gefühl“ erlebt, das durch die ambitionierte Arbeit mit den vielen Ehrenamtlern, den freiwilligen Helfern und durch die Unterstützung in der Bevölkerung entstanden ist.

 

Kennzeichnend für die vorhergehenden Landesgartenschauen ist, dass die Städte mit der Gartenschau die Absicht hatten, siedlungsstrukturelle Probleme zu lösen und Maßnahmen zur Stadtentwicklung umzusetzen.

Diese Ziele standen bei den vergangenen Schauen im Mittelpunkt und stehen auch für Zülpich, Hemer und Rietberg im Vordergrund.

Zülpich 2014

Zülpich strebt mit der Realisierung der „Zülpicher Jahrtausendgärten – von der Römerzeit bis in das 21. Jahrhundert“ eine wesentliche Verbesserung der städtebaulichen, wirtschaftlichen und demografischen Situation an. Der historische Stadtkern wird mit den 85 ha großen Wassersportseen (ehemalige Abbaugebiete des Braunkohletageabbaus) verbunden. Hinzu kommt eine qualitätvolle Stadterweiterung zwischen Altstadt und Wassersportsee. Die neuen öffentlichen Grünflächen sollen den dort geplanten Wohngebieten eine hohe Qualität und hohe Vermarktungschancen sichern. 

Im Sinne einer vernetzten Zülpicher Erholungsregion sind die angrenzenden Grünzüge und Bachauen mit den darin eingebetteten Ortschaften, Wasserburgen und Hofanlagen in das Konzept der Landesgartenschau Zülpich einbezogen. 

 

Hemer 2010

Die Landesgartenschau in Hemer findet auf einem Gelände statt, das die Bundeswehr bis Januar 2007 genutzt hatte. Rund 380 Hektar Fläche blieben nach ihrem Abzug zurück – die Stadt Hemer will diese Areale nachhaltig städtebaulich entwickeln. Rund 32 Hektar von der östlichen Innenstadt über die ehemalige Blücher-Kaserne bis in das Felsenmeer hinein bilden das zentrale Landesgartenschaugelände. Das Geotop „Felsenmeer“ mit rund 35 Hektar (eines der bedeutendsten geologischen Gebilde in Deutschland) ist in die Planungen integriert. Die Stadt Hemer sieht die Landesgartenschau als große Chance für die Entwicklung der Stadt. Mit der Ausrichtung der Gartenschau ist ein Investitionsvolumen von über 40 Millionen Euro verbunden, das erheblich zur Verbesserung der kommunalen und regionalen Infrastruktur beitragen und verschiedene Branchen, wie den Gartenbau und das Baugewerbe, erheblich stärken soll. Die überregionale Aufmerksamkeit wird als Chance für die Region gesehen, die Region zu profilieren und zu positionieren.

 

Rietberg 2008

Wermelskirchen ist oft mit der Stadt Rietberg verglichen worden. Auch Rietberg hat ein ländliches Umfeld, ökologisch hochwertige Naturschutzgebiete und eine Anbindung der Grünzüge an die Innenstadt.

 

Die Besichtigung der Landesgartenschau in Rietberg unter Führung des Bürgermeisters André Kuper und des Geschäftsführers, Heinrich Sperling, hat deutlich gemacht, aus welchen Gründen sich Rietberg um die Gartenschau beworben hat:

Zentrales Thema in Rietberg  ist die Stadtentwicklung. Folgende Defizite im Bereich der Stadtentwicklung sollen mit Hilfe der Landesgartenschau gelöst werden:

1.         Vorsorgender Hochwasserschutz für die Bebauung in der Altstadt durch die Anlage von zwei großen Rückhalteteichen (Ober- und Untersee) im Bereich der  Rietberger Emsniederung,

Offenlegung des innerstädtischen Markgrabens (Beseitigung von Wanderungsbarrieren) und Wiederherstellen des Fließgewässercharakters, Verbesserung der Gewässergüte und Hochwasserregulierung

2.         Entwicklung und Zusammenwachsen von zwei Stadtteilen

Schaffung einer großen verbindenden Grünfläche „Park Rietberg-Neuenkirchen“

3.         Problem in der Altstadt: Beseitigung von Leerständen bei Geschäften

4.         Schulwegsicherungen – Ausbau der Radwegverbindungen

5.         Spielleitplanung

6.         Ausbau der Sportangebote (Schaffung neuer Sportplätze)

7.         Entwicklung von Grünanlagen im historischen Stadtkern (Bürgergärten)

8.         Museen, Kunsthaus

9.         Überzeugung und Integration der Menschen (Bürger, Unternehmen, Vereine, Kinder und Jugendliche, Ausländer) in den Prozess Landesgartenschau

 

Absolut überwältigend sind in Rietberg die Beteiligung und das Engagement der Bevölkerung. Es ist auf dem Gelände eindrücklich zu spüren und zu sehen, dass die Landesgartenschau die Schau aller Rietberger Bürger ist.

 

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die Kommunen, die sich um die Ausrichtung einer Gartenschau beworben haben, handfeste, städtebauliche Gründe (s.o.) dafür hatten. Sie haben die Bewerbung um eine Landesgartenschau in erster Linie dazu genutzt, um diese städtebaulichen Defizite zu lösen. Besonders erfolgreich verlaufen die Gartenschauen, wenn sie von allen Akteuren in der Stadt unterstützt und getragen werden.

 

 

 

4. Bei einer Bewerbung der Stadt Wermelskirchen: Bedeutung und Auswirkung

 

4.1               Ziele einer Gartenschau in Wermelskirchen

 

Das Land NRW hat in seiner Ausschreibung die Ziele der Gartenschauen benannt. Die Beseitigung siedlungsstruktureller Defizite durch die Verbesserung der Lebensqualität und des sozialen Umfeldes für die Bürger steht dabei an erster Stelle.

Wie oben dargestellt wären das zum Beispiel: Erstellung und Weiterentwicklung vorbildlicher Grünanlagen/Parks, Grüngestaltung bei Umnutzung von Brach- und Konversionsflächen, Grüngestaltung in Gewerbegebieten, Renaturierung von Gewerbebrachen oder Deponieflächen, Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur attraktiven Gestaltung von Fußwegen.

Oder im Außenbereich: Maßnahmen zur Biotopvernetzung, Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen, umweltverträgliche Entwicklung von Fremdenverkehrsangeboten, Gestaltung der Kulturlandschaft.

Die Stadt Zülpich z.B. will die wirtschaftliche Entwicklung, die städtebaulich-freiräumliche Situation und die Lebensqualität der Stadt nachhaltig verbessern, einen  „Quantensprung in der Stadtentwicklung durch LAGA“ erleben.

 

Für eine Bewerbung muss die Stadt Wermelskirchen Ziele benennen, die den Anforderungen der Ausschreibung des Landes gerecht werden.

Planungsziele einer Landesgartenschau-Bewerbung sind möglicherweise bereits in zwei weiteren Projekten enthalten, an denen sich die Stadt Wermelskirchen beteiligen möchte:

1. das Regionale 2010-Projekt „:dhünnhochfläche - wasserwerk der region“ und

2. der Radweg auf der ehemaligen Kursbuchstrecke KBS 411, der „Balkantrasse". 

 

 

4.2                Marketingeffekte

 

Die WiW, durch deren Vorstoß die neuerliche Diskussion für die Bewerbung um die Landesgartenschau entstanden ist, erhofft sich eine Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadtzentrums und eine größere Attraktivität als Ziel für den Tourismus.

 

Diesen Effekt haben auch die anderen Landesgartenschau-Städte als Wunsch formuliert,  als Oberziel haben sie jedoch die Beseitigung der städtebaulichen, strukturellen Veränderungen genannt, um die Defizite und Probleme der Stadt nachhaltig und langfristig zu beheben.

 

Aufgrund der fehlenden Evaluation der bisher stattgefundenen Landesgartenschauen ist leider nicht zu ermitteln, ob und in welcher Weise dieser Effekt auch tatsächlich eintreten wird.

Zudem sind immer die spezifischen Standortbedingungen der einzelnen Teilnehmer-Städte zu berücksichtigen und die aktuelle wirtschaftliche Situation.

Nach Abschluss einer Gartenschau ist der hohe Bekanntheitsgrad einer Landesgartenschau-Stadt in der Regel nicht auf Dauer zu erhalten und ein nachhaltiger Marketingeffekt nicht spürbar. Eine interne Befragung hat ergeben, dass die meisten der Befragten Städte wie Gronau, Jülich, Rheda-Wiedenbrück nicht mit einer Landesgartenschau in Verbindung gebracht haben.

 

 

4.3               Kooperationspartner

 

Die bislang erfolgreich durchgeführten Landesgartenschauen zeigen, wie wichtig die Kooperationspartner vor Ort sind und deren Bereitschaft, sich intensiv in den Prozess mit einzubringen. Nur, wenn sowohl die Bevölkerung als auch die ortsansässigen Unternehmen, die Vereine und Verbände, die Verwaltung und die Politik, also die ganze Stadt, einstimmig hinter der Idee Landesgartenschau 2017 stehen und sich dafür engagieren, kann ein solches Großprojekt gelingen. Wichtig sind auch die ortsansässigen Sponsoren.

Vertreter der LAGL haben eindrücklich davor gewarnt, eine Landesgartenschau als Wahlkampfthema einzusetzen; ein Scheitern des Projektes ist dann fast zwingend vorherzusagen.

 

 

4.4               Folgenutzung

 

Es ist noch einmal hervorzuheben, dass die Grünflächen, die im Rahmen einer Landesgartenschau hergestellt werden, dauerhaft zu erhalten sind. Es geht also nicht um das halbe Jahr der Gartenschau, sondern um die nachhaltige Verbesserung und Aufwertung der städtebaulichen und landschaftlichen Entwicklung in der Stadt.

 

 

4.5               Bedeutung für die Verwaltung

 

Sehr eindrücklich hat der Bürgermeister der Stadt Rietberg beschrieben, welche Priorität das Projekt Landesgartenschau in seiner (kleinen) Verwaltung hat: die Landesgartenschau hatte und hat alleinige Priorität, nahezu alle Mitarbeitenden sind - teils mit zahlreichen Überstunden - in das Projekt eingebunden. Die Vorbereitung einer Landesgartenschau beansprucht im Schnitt sechs bis sieben Jahre mit den entsprechenden Personalressourcen. Dadurch geraten selbstverständlich andere Projekte aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten in den Hintergrund. Darüber müssen sich alle Verantwortlichen im Vorhinein im Klaren sein. Erforderlich ist die Projektleitung durch eine Person, die die Fäden in der Hand hält und die von allen (politisch) Verantwortlichen akzeptiert und unterstützt wird.

 

 

4.6               Finanzierung / Kosten einer Landesgartenschau

 

Ein ganz entscheidender Punkt bei den Überlegungen für eine Bewerbung für die Landesgartenschau sind die zu erwartenden Kosten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind realistische Kosten für eine Landesgartenschau in Wermelskirchen nicht zu benennen, da noch keine einvernehmlichen, konkreten Planungsziele genannt worden sind und die Machbarkeitsstudie fehlt. 

 

Zu unterscheiden sind die Investitionskosten, die Kosten für die Durchführung der Gartenschau und die Folgekosten für die Pflege und Unterhaltung der Anlagen.

 

Die LAGL hat, wie bereits erwähnt, eine vergleichende Übersicht der 13 bislang seit 1984 durchgeführten Landesgartenschauen zur Größe der Gartenschauflächen, der Besucherzahlen und zu den Investitionskosten für die Kommunen sowie der vom Land gewährten Zuwendungen zusammengestellt (siehe Anlage 1).

 

Danach betrug die

*        Größe der Gartenschaufläche zw. 8 ha (Schloss Dyck) und 80 ha (Oberhausen)

*        Besucher: zw. 400.000 (Lünen, Jülich, Oberhausen) – 2.200.0000 (Oelde)

*        Investitionen: 8,6 Mio. (Schloss Dyck) – 16 Mio. € (Bad Oeynhausen)

*        Förderung Umweltministerium: immer 5 Mio. €

*               Städtebau- und sonstige Förderung: 3,5 Mio. € (Hamm) – 27 Mio. € (Mühlheim a.d.R.,

Oberhausen)

 

Damit lassen sich - natürlich nur ganz grob und verallgemeinernd - die durchschnittlichen Kosten für die durchgeführten Gartenschauen ermitteln. Die große Spannbreite zum Beispiel der Investitionskosten ist zu berücksichtigen (8,6 – 16 Mio. €). Für Rietberg (2008), Hemer (2010) und Zülpich (2014) liegen noch keine abgerechneten Kosten vor.

 

Ohne vorliegendes Konzept und Machbarkeitsstudie kann für Wermelskirchen nur folgender, aus dem Durchschnitt ermittelter Finanzierungsbedarf angesetzt werden:

 

Der Investitionshaushalt der 16 Landesgartenschauen hat im Durchschnitt rd. 12 Mio. Euro betragen. Das Umweltministerium fördert diese Investitionen mit 5 Mio. Euro, so dass die Städte rd. 7 Mio. Euro selbst finanzieren mussten bzw. müssen.

Für den Durchführungshaushalt, also für die Kosten, die mit der Durchführung der Gartenschau zusammenhängen, haben die Kommunen knapp 6 Mio. Euro im Durchschnitt aufgewandt. Die meisten Städte konnten diese Kosten nicht vollständig über Eintrittsgelderlöse, Sponsorenbeiträge, Verpachtungen und Lizenzvergaben refinanzieren, so dass im Schnitt rund 20 Prozent der Kosten ebenfalls von den Kommunen getragen worden sind.

 

Werden diese Durchschnittswerte als ganz grober Ansatz genommen, um eine Größenordnung für die Kosten einer Landesgartenschau einschätzen zu können, ergäben sich für die Investitionen rd. 7 Mio. Euro und für die Durchführung der Veranstaltung rd. 1 Mio. Euro, also insgesamt rd. acht Millionen Euro (Investitionen und Durchführung).

 

Weitere Zuwendungen vom Umweltministerium stehen nicht in Aussicht.

Zusätzliche Investitionskosten, die über den Investitionshaushalt der Landesgartenschau hinausgehen, werden teilweise im Rahmen der Städtebauförderung oder sonstiger Fördermaßnahmen gefördert. Die Tabelle (Anlage, Spalte 3 und II) gibt hierzu einen Überblick.

 

Die Folgekosten gibt die Stadt Rietberg als aktuelle Ausrichterin der Landesgartenschau mit 300.000 - 400.000 Euro / Jahr an, Zülpich mit rd. 390.000 / Jahr (185.000 € / Jahr Eigenanteil und 185.000 € / Jahr durch private Träger).

 

 

 

4.7               Fragen

 

4.7.1         Welche wichtigen städtebaulichen Probleme, bzw. Ziele liegen in Wermelskirchen vor, um sie mit Hilfe einer Landesgartenschau zu lösen (der Innenstadtausbau ist derzeit noch nicht abgeschlossen) und die die Investition von mehreren Millionen Euro rechtfertigten? Möglicherweise wären damit über viele Jahre wichtige und gewünschte andere städtische Projekte nicht mehr finanzierbar und legen den Haushalt damit fest.

 

4.7.2         Kann in der Stadt Wermelskirchen von allen relevanten Gruppen (Bürger, Unternehmen, Vereine und Verbände, Schulen, Verwaltung und Politik) für eine Bewerbung um die Landesgartenschau ein einstimmiges Votum und eine uneingeschränkte Unterstützung erzielt werden?

 

4.7.3         Sind die Vorgaben des Landes nach Bürgerbeteiligung, Nachhaltigkeit und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Wermelskirchen gewollt und sollen sie ernsthaft umgesetzt werden, weil dies als Chance begriffen wird?

 

 

 

5.      Mögliche Schritte (Varianten) zum weiteren Vorgehen

5.1  Variante 1:

Entscheidung gegen eine Bewerbung der Stadt Wermelskirchen

 

5.2  Variante 2:

Beauftragung einer Voruntersuchung zur Prüfung, ob sich die Gegebenheiten in Wermelskirchen für die Ausrichtung einer Landesgartenschau eignen und eine Bewerbung sinnvoll wäre. Die Kosten für eine solche Voruntersuchung können in der Ausschusssitzung genannt werden.

 

5.3  Variante 3:

Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Die Kosten für eine Machbarkeitsstudie werden im Durchschnitt mit 30.000 – 50.000 Euro angegeben.

 

5.4  Variante 4:

offen

 

 

 

Anlage

Vergleichende Übersicht der Landesgartenschauen in NRW seit 1984



[1] (LAGL NW = Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau- und Landespflege Nordrhein-Westfalen GmbH, die gemeinsam mit den Trägern Landesgartenschauen veranstaltet)

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 laga (1079 KB)