Nach Rücksprache mit der
Verwaltung fragt der Ausschussvorsitzende das Plenum, ob die Fraktionen vorab ein
grundsätzliches Votum für oder gegen eine Änderung der Friedhofssatzung abgeben
können. Diese Information wäre hilfreich für die zu erstellende
Sitzungsvorlage.
Eine kurze Abfrage der
Fraktionen ergibt jedoch, dass auch in diesem Fall das übliche Verfahren für
Anträge gewählt wird; damit gilt der Antrag als eingebracht und wird in einer
der nächsten Sitzungen beraten.