Stefanie stellt den Antrag, die
Geschäftsordnung dahingehend zu verändern, dass nicht mindestens 15 Delegierte
anwesend sein müssen um eine Abstimmung durchzuführen. Nach längerer Diskussion und Austausch
verschiedener Standpunkte der Parlamentarier wurde einstimmig beschlossen, dass
der Punkt 3 der Geschäftsordnung wie folgt geändert wird: Für die Abstimmung im Plenum müssen mindestens 13 gewählte Delegierte anwesend sein und es gilt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stefanie stellte darüber hinaus den
Antrag, die lange Einladungsfrist von 14 Tagen gemäß Punkt 1 der
Geschäftsordnung zu verkürzen, da sie die Einladungsfrist für zu lang hält und
dieser Termin bei den Parlamentariern zwischenzeitlich vergessen wird. Auch
hier entwickelte sich eine längere Diskussion mit Austausch von Standpunkten.
Es wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt: Punkt 1 der Geschäftsordnung des
KiJuPa wird dahingehend geändert, dass zu der Sitzung des Kinder- und
Jugendparlamentes schriftlich, mindestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin mit
Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen wird. Darüber hinaus wird verwiesen,
dass in der Niederschrift schon der Termin der nächsten Sitzung bekanntgegeben
wird, sodass die Parlamentarier langfristig diesen Termin für sich einplanen
können. |
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