Auszug - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.02.2009 bezüglich der Einrichtung von Pflegestützpunkten  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2009 betr. Pflegestützpunkte ist dieser Niederschrift beigefügt und  wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

„Vorbemerkung

 

Zur Beantwortung der Fragen hinsichtlich der Einrichtung von Pflegestützpunkten in NRW gem. § 92 c Abs. 8 SGB XI wird auf

 

  • das Informationsschreiben des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 18.02.2009 nebst
  • der diesem beigefügten zusammenfassenden Darstellung zum aktuellen Sachstand im Rundschreiben des Landkreistages vom 13.02.2009 sowie
  • die letzte Fassung der Rahmenvereinbarung

 

zurückgegriffen, das/die teilweise Inhalt der Antwort sind.

 

Gemäß der Rahmenvereinbarung obliegt die Federführung zur Organisation des Verfahrens zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in den Kreisen grundsätzlich der Pflegekasse mit den meisten Pflegebedürftigen im jeweiligen Kreisgebiet (im Rheinisch-Bergischen Kreis also der AOK). Bisherige mehrfache Kontakte, die auf Initiative des Kreises mit der örtlichen Vertretung der AOK erfolgten, ließen bisher nicht erkennen, in welcher Weise die AOK hier konkret agieren will. Alle Versuche werden mit Hinweis auf die Verhandlungen auf Landesebene zurückgewiesen.

 

Die Rahmenvereinbarung ist am 27.02.2009 vom Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, den Vorständen der Pflege- und Krankenkassen und dem Sozialminister des Landes NRW unterzeichnet worden.

 

 

Fragen/Antworten

 

Frage 1:

 

Kann die Verwaltung bestätigen, dass für den Rheinisch-Bergischen Kreis 3 Pflegestützpunkte vorgesehen sind?

 

Antwort:

 

Nein

 

Frage 2:

Steht fest, dass einer davon definitiv in Bergisch Gladbach vorgesehen ist?

Antwort:

Unabhängig vom Verfahren zur inhaltlichen Konzeption der Pflegestützpunkte usw. wurde von der AOK lediglich mitgeteilt, dass ihrerseits in jedem Fall ein Pflegestützpunkt in den Räumlichkeiten der AOK in Bergisch Gladbach eingerichtet werden soll. Über die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte in anderen kreisangehörigen Kommunen ist nichts bekannt.

Die Zurückhaltung der Pflegekassen vor Ort entspricht nach Rückkopplung mit Vertretern aus anderen Kreisen auch den dortigen Erfahrungen.

Frage 3:

Ist für Wermelskirchen ein Pflegestützpunkt vorgesehen?

Antwort:

Es ist der Verwaltung nicht bekannt, ob in Wermelskirchen ein Pflegestützpunkt eingerichtet werden soll.

 

 

Frage 4:

Gibt es von der Verwaltung Aktivitäten, um sicherzustellen, dass in Wermelskirchen ein neutraler, unabhängiger Pflegestützpunkt eingerichtet wird?

Antwort:

Unmittelbar von der Verwaltung selbst gibt es keine Aktivitäten zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes in Wermelskirchen, die auch nach Verwaltungsauffassung - siehe Ausführungen in der Vorbemerkung - nicht angezeigt waren.

Die Arbeitsgemeinschaft Kommunale Altenarbeit (AG-KA) - eine Institution, die auf Basis des Altenhilfegutachtens des Rheinisch-Bergischen Kreises arbeitet - hat sich aber bereits sehr weit im Vorfeld mit dem Thema Pflegestützpunkte auseinandergesetzt und mehrfach Kontakt zum Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgenommen. Tenor dieser Bemühungen war, dass

·         aufgrund der sehr guten ambulanten wie stationären Versorgungsstruktur Wermelskirchens im Kranken-, Alten- und Pflegebereich und

·         wegen der bereits vorhandenen und äußerst erfolgreich arbeitenden städtischen Beratungsdienste der Senioren- und Pflegeberatung sowie Wohnberatung für Menschen mit Behinderung incl. des Projekts Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und auch der Tätigkeiten des Senioren- und Behindertenservice (SuBS), der Freiwilligenbörse u. a.

Wermelskirchen keinen Pflegestützpunkt benötigt. Dennoch ist in diesen Kontakten immer wieder angeboten worden, bei Initiativen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten mitzuarbeiten, sogar Pilotprojektcharakter haben zu wollen.

Der Verwaltung sind die Bemühungen der AG-KA bekannt und sie werden von ihr unterstützt.

Frage 5:

Wenn ja, welche Aktivitäten sind das?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

 

Schlussbemerkung:

Die Verwaltung teilt den Standpunkt des Rheinisch-Bergischen Kreises, wonach unabhängig von den derzeitigen Entwicklungen, nicht zuletzt aufgrund der sich abzeichnenden schwierigen Verhandlungen mit den Pflegekassen, eine zunehmende Tendenz besteht, sich nicht an den Pflegestützpunkten zu beteiligen sondern vielmehr das vorhandene, gut ausgebaute kommunale Beratungsangebot in der Senioren- und Pflegeberatung - in Wermelskirchen auch der Wohnberatung - so zu belassen und weiter zu verbessern.

Der Rheinisch-Bergische Kreis verfügt über ein qualitativ und quantitativ gut ausgebautes kommunales Beratungssystem der örtlichen Senioren-, Pflege- und Wohnberatungsstellen, welches in den letzten Jahren weiter entwickelt wurde. Dieses ortsnahe und neutrale Beratungsangebot deckt mindestens die formulierten Anforderungen für die Pflegestützpunkte ab und bietet zudem noch weitere Leistungen u. a. im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge an. Die Beratungsqualität ist aufgrund der dort tätigen MitarbeiterInnen auf einem hohen Niveau und ein weiterer Ausbau der flächendeckenden Qualifizierung zum sog. "Casemanagement" steht an.

Insbesondere fallen auch die bereits bestehenden örtlichen, aber auch kreisweiten Vernetzungsstrukturen ins Gewicht, die in diesem Beratungssystem aufgebaut werden konnten.

Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht von Kreis und Stadt Wermelskirchen die Priorität, die kommunalen Beratungsstrukturen in der derzeitigen Form zu erhalten.

 

Hierbei ist auch zu bedenken, dass die Einrichtung der Pflegestützpunkte zunächst in einer Erprobungsphase bis zum 31.12.2010 befristet wäre. Insofern ist auch vor diesem Hintergrund eine "Zerschlagung" bestehender Strukturen unbedingt zu vermeiden.

Ungeachtet dessen kann die Zielsetzung verfolgt werden, gemäß der Rahmenvereinbarung zur Errichtung von Pflegestützpunkten gemeinsam mit den Pflegekassen

 

„eine Integration von Pflegestützpunkten

in das hier bestehenden  Beratungssystem“

 

anzustreben. Insbesondere sollten hierdurch Doppelstrukturen vermieden, aber auch die Möglichkeiten der Kompetenzbündelung und Optimierung im Interesse der zu beratenden Klientel genutzt werden.

Hierzu bedarf es allerdings konkreter, inhaltlicher Abstimmungen, die sich nicht nur auf die räumliche Anbindung der Pflegestützpunkte, sondern eben auch auf inhaltliche Beratungsstandards, organisatorische Abläufe, Controllingverfahren, Personaleinsatz, Finanzierung, Steuerung und Lenkung des Beratungsangebotes im Rheinisch-Bergischen Kreis, usw. beziehen müssen.

Die dazu beim Kreis bestehenden Vorstellungen wären jedoch erst dann sinnvoll zu erörtern, wenn seitens der Pflegekassen in einem ersten Schritt dargestellt wird, inwieweit dort eine Flexibilität besteht, sich auf regionale Strukturen einzulassen.

Andernfalls wäre zu prüfen, ob und inwieweit die seitens der Pflegekassen noch darzulegenden Vorstellungen mit hiesigen Überlegungen in Einklang zu bringen wären.

 

Stadtverordneter Bleek weist bez. der Beantwortung der Frage 1 darauf hin, dass es unter Zugrundelegung der Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in NRW unstrittig ist, dass im Rheinisch-Bergischen Kreis 3 Pflegestützpunkte vorgesehen sind, und zwar 2 unter Trägerschaft der AOK und 1 unter kommunaler Trägerschaft.

 

Die weitere Entwicklung hierzu bleibt abzuwarten.