Die Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2009 betr. Pflegestützpunkte ist
dieser Niederschrift beigefügt und wird
seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet: „Vorbemerkung Zur
Beantwortung der Fragen hinsichtlich der Einrichtung von Pflegestützpunkten in
NRW gem. § 92 c Abs. 8 SGB XI wird auf
zurückgegriffen,
das/die teilweise Inhalt der Antwort sind. Gemäß der Rahmenvereinbarung obliegt die Federführung zur Organisation des Verfahrens zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in den Kreisen grundsätzlich der Pflegekasse mit den meisten Pflegebedürftigen im jeweiligen Kreisgebiet (im Rheinisch-Bergischen Kreis also der AOK). Bisherige mehrfache Kontakte, die auf Initiative des Kreises mit der örtlichen Vertretung der AOK erfolgten, ließen bisher nicht erkennen, in welcher Weise die AOK hier konkret agieren will. Alle Versuche werden mit Hinweis auf die Verhandlungen auf Landesebene zurückgewiesen. Die Rahmenvereinbarung ist am 27.02.2009 vom Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, den Vorständen der Pflege- und Krankenkassen und dem Sozialminister des Landes NRW unterzeichnet worden. Fragen/Antworten Frage 1: Kann die
Verwaltung bestätigen, dass für den Rheinisch-Bergischen Kreis 3 Pflegestützpunkte
vorgesehen sind? Antwort: Nein Frage 2: Steht fest, dass einer
davon definitiv in Bergisch Gladbach vorgesehen ist? Antwort: Unabhängig vom
Verfahren zur inhaltlichen Konzeption der Pflegestützpunkte usw. wurde von der
AOK lediglich mitgeteilt, dass ihrerseits in jedem Fall ein Pflegestützpunkt in
den Räumlichkeiten der AOK in Bergisch Gladbach eingerichtet werden soll. Über
die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte in anderen kreisangehörigen Kommunen
ist nichts bekannt. Die Zurückhaltung
der Pflegekassen vor Ort entspricht nach Rückkopplung mit Vertretern aus anderen
Kreisen auch den dortigen Erfahrungen. Frage 3: Ist für Wermelskirchen ein Pflegestützpunkt vorgesehen? Antwort: Es ist der
Verwaltung nicht bekannt, ob in Wermelskirchen ein Pflegestützpunkt eingerichtet
werden soll. Frage 4: Gibt es von der Verwaltung Aktivitäten, um sicherzustellen, dass in Wermelskirchen ein neutraler, unabhängiger Pflegestützpunkt eingerichtet wird? Antwort: Unmittelbar von der
Verwaltung selbst gibt es keine Aktivitäten zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes
in Wermelskirchen, die auch nach Verwaltungsauffassung - siehe Ausführungen in
der Vorbemerkung - nicht angezeigt waren. Die
Arbeitsgemeinschaft Kommunale Altenarbeit (AG-KA) - eine Institution, die auf Basis
des Altenhilfegutachtens des Rheinisch-Bergischen Kreises arbeitet - hat sich
aber bereits sehr weit im Vorfeld mit dem Thema Pflegestützpunkte auseinandergesetzt
und mehrfach Kontakt zum Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgenommen.
Tenor dieser Bemühungen war, dass ·
aufgrund der sehr guten ambulanten wie
stationären Versorgungsstruktur Wermelskirchens im Kranken-, Alten- und Pflegebereich
und ·
wegen der bereits vorhandenen und äußerst
erfolgreich arbeitenden städtischen Beratungsdienste der Senioren- und
Pflegeberatung sowie Wohnberatung für Menschen mit Behinderung incl. des
Projekts Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und auch der
Tätigkeiten des Senioren- und Behindertenservice (SuBS), der Freiwilligenbörse
u. a. Wermelskirchen
keinen Pflegestützpunkt benötigt. Dennoch ist in diesen Kontakten immer wieder
angeboten worden, bei Initiativen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten
mitzuarbeiten, sogar Pilotprojektcharakter haben zu wollen. Der Verwaltung sind
die Bemühungen der AG-KA bekannt und sie werden von ihr unterstützt. Frage 5: Wenn ja, welche Aktivitäten sind das? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Auf
die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Schlussbemerkung: Die Verwaltung teilt den Standpunkt des Rheinisch-Bergischen Kreises, wonach unabhängig von den derzeitigen Entwicklungen, nicht zuletzt aufgrund der sich abzeichnenden schwierigen Verhandlungen mit den Pflegekassen, eine zunehmende Tendenz besteht, sich nicht an den Pflegestützpunkten zu beteiligen sondern vielmehr das vorhandene, gut ausgebaute kommunale Beratungsangebot in der Senioren- und Pflegeberatung - in Wermelskirchen auch der Wohnberatung - so zu belassen und weiter zu verbessern. Der Rheinisch-Bergische Kreis verfügt über ein qualitativ und quantitativ gut ausgebautes kommunales Beratungssystem der örtlichen Senioren-, Pflege- und Wohnberatungsstellen, welches in den letzten Jahren weiter entwickelt wurde. Dieses ortsnahe und neutrale Beratungsangebot deckt mindestens die formulierten Anforderungen für die Pflegestützpunkte ab und bietet zudem noch weitere Leistungen u. a. im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge an. Die Beratungsqualität ist aufgrund der dort tätigen MitarbeiterInnen auf einem hohen Niveau und ein weiterer Ausbau der flächendeckenden Qualifizierung zum sog. "Casemanagement" steht an. Insbesondere fallen auch die bereits bestehenden örtlichen, aber auch kreisweiten Vernetzungsstrukturen ins Gewicht, die in diesem Beratungssystem aufgebaut werden konnten. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht von Kreis und Stadt Wermelskirchen die Priorität, die kommunalen Beratungsstrukturen in der derzeitigen Form zu erhalten. Hierbei ist auch zu bedenken, dass die Einrichtung der Pflegestützpunkte zunächst in einer Erprobungsphase bis zum 31.12.2010 befristet wäre. Insofern ist auch vor diesem Hintergrund eine "Zerschlagung" bestehender Strukturen unbedingt zu vermeiden. Ungeachtet dessen kann die Zielsetzung verfolgt werden, gemäß der Rahmenvereinbarung zur Errichtung von Pflegestützpunkten gemeinsam mit den Pflegekassen „eine Integration von Pflegestützpunkten in das hier bestehenden
Beratungssystem“ anzustreben. Insbesondere sollten hierdurch Doppelstrukturen vermieden, aber auch die Möglichkeiten der Kompetenzbündelung und Optimierung im Interesse der zu beratenden Klientel genutzt werden. Hierzu bedarf es allerdings konkreter, inhaltlicher Abstimmungen, die sich nicht nur auf die räumliche Anbindung der Pflegestützpunkte, sondern eben auch auf inhaltliche Beratungsstandards, organisatorische Abläufe, Controllingverfahren, Personaleinsatz, Finanzierung, Steuerung und Lenkung des Beratungsangebotes im Rheinisch-Bergischen Kreis, usw. beziehen müssen. Die dazu beim Kreis bestehenden Vorstellungen wären jedoch erst dann sinnvoll zu erörtern, wenn seitens der Pflegekassen in einem ersten Schritt dargestellt wird, inwieweit dort eine Flexibilität besteht, sich auf regionale Strukturen einzulassen. Andernfalls wäre zu prüfen, ob und inwieweit die seitens der Pflegekassen noch darzulegenden Vorstellungen mit hiesigen Überlegungen in Einklang zu bringen wären.“ Stadtverordneter
Bleek weist bez. der Beantwortung der Frage 1 darauf hin, dass es unter
Zugrundelegung der Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von
Pflegestützpunkten in NRW unstrittig ist, dass im Rheinisch-Bergischen Kreis 3
Pflegestützpunkte vorgesehen sind, und zwar 2 unter Trägerschaft der AOK und 1
unter kommunaler Trägerschaft. Die
weitere Entwicklung hierzu bleibt abzuwarten. |
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