Auszug - Anfrage der UWG-Fraktion vom 25.07.2003 zum Antragsverfahren der Mittel für Städtebauförderung für die Belange der Behinderten  

 
 
38. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9.1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die UWG-Fraktion bezieht sich auf eine Aussage des Bürgermeisters aus der 37

Die UWG-Fraktion bezieht sich auf eine Aussage des Bürgermeisters aus der 37. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2003:

 

“Bürgermeister Heckmann erklärt auf Nachfrage des Stadtverordneten Opitz, dass im Zuge des Antragsverfahrens der Mittel für Städtebauförderung die Belange der Behinderten durch Einschaltung des zuständigen Gremiums Berücksichtigung finden.”

 

Hierzu stellt die UWG-Fraktion nachstehende Fragen:

 

1.      Wer ist dieses zuständige Gremium?

2.      Wie setzt es sich zusammen?

3.      Wer ist für dieses Gremium federführend?

4.      Wer hat das Antragsverfahren im Sinne der Behinderten unterschrieben?

 

 

Beigeordneter Graef beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.    Es gibt keinen Behindertenbeirat. Nach der Zuständigkeitsordnung der Rates wird diese      Aufgabe vom Sozialausschuss wahrgenommen.

Zu 2.    Entfällt, siehe Antwort zu 1.

Zu 3.    Das Sozialamt ist federführend.

Zu 4.    Der Zuschussantrag nach dem GVFG wurde bisher noch nicht von einem Vertreter der Behindertenverbände gegengezeichnet; dies wird nachgeholt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist es ausreichend, wenn die Beteiligung im Zuge der Ausführungsplanung erfolgt.