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Die UWG-Fraktion bezieht sich auf eine
Aussage des Bürgermeisters aus der 37. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 07.07.2003: “Bürgermeister Heckmann erklärt
auf Nachfrage des Stadtverordneten Opitz, dass im Zuge des Antragsverfahrens
der Mittel für Städtebauförderung die Belange der Behinderten durch
Einschaltung des zuständigen Gremiums Berücksichtigung finden.” Hierzu stellt die UWG-Fraktion
nachstehende Fragen: 1.
Wer ist dieses zuständige Gremium? 2.
Wie setzt es sich zusammen? 3.
Wer ist für dieses Gremium federführend? 4.
Wer hat das Antragsverfahren im Sinne der Behinderten
unterschrieben? Beigeordneter Graef beantwortet die
Fragen wie folgt: Zu
1. Es gibt keinen Behindertenbeirat.
Nach der Zuständigkeitsordnung der Rates wird diese Aufgabe vom Sozialausschuss wahrgenommen. Zu 2. Entfällt,
siehe Antwort zu 1. Zu 3. Das
Sozialamt ist federführend. Zu
4. Der Zuschussantrag nach dem GVFG
wurde bisher noch nicht von einem Vertreter der Behindertenverbände
gegengezeichnet; dies wird nachgeholt. Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung ist es ausreichend, wenn die Beteiligung im Zuge der
Ausführungsplanung erfolgt. |
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