![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem
Scheid“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr, zu beschließen: Gemarkung
Dabringhausen, Flur 11, Flurstücke 158, 306, 550, 554, 556, 580 sowie Flur 12,
Flurstück 516 Die
zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als
Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf
keine Verkehrsart beschränkt. Die
Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |