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Oberhebbinghausen
– Ausfahrt auf die Kreisstraße Stadtverordneter
Bilstein fragt an, ob die Verwaltung den Spiegel der dort aufgehängt wurde
nochmals überprüfen kann. Seines
Erachtens sei dieser verkehrt aufgehängt und zudem sei er momentan aus der
Halterung herausgebrochen. Weiterhin
bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob an dieser Stelle eine Beleuchtung
möglich sei. Herr
Lohkamp erklärt, dass nach Auskunft des Verkehrsingenieurs der Spiegel richtig positioniert sei. OD
Stumpf Stadtverordneter
Bosbach fragt an, wie die Verwaltung sicherstellen wolle, dass kein
Schleichverkehr durch den Irlenweg entsteht. Herr
Lohkamp erklärt, dass die Federführung für die Verkehrsregelung liegt beim
Landesbetrieb. Neben der Umleitung, die im Zusammenhang mit der Vollsperrung
der L 101, zwischen den Einmündungen der K 16 und der Gemeindestraße
"Irlenweg" erforderlich ist, wurden die notwendigen Maßnahmen für den
Bereich Irlenweg abgestimmt. Der
Umleitungsverkehr in Richtung Dabringhausen und umgekehrt wird über die K 16
und die K 18 geführt. Die Leistungsfähigkeit und der Ausbauzustand beider
Kreisstraßen ist so, dass der Umleitungsverkehr abgewickelt werden kann. Die
Umleitung wird durch Verkehrszeichen ausgewiesen. Großräumig werden
Hinweistafeln aufgestellt, die den überörtlichen Verkehr über andere
klassifizierte Straße führen. Aus Richtung Westen bereits in Odenthal, aus
Richtung Osten erfolgen Hinweise an der Kreuzung L 101 / L 409 und L 101 / L
157 / K 14. Aus Sicht der Stadt Wermelskirchen wurde darauf hingewiesen, dass
außer dem Linienverkehr (vormittags im Stundentakt, nachmittags halbstündlich)
kein zusätzlicher Verkehr über den Irlenweg zugelassen wird. Die heutige
Regelung der Geschwindigkeitszone "30" wird beibehalten. Der Irlenweg
als öffentliche Straße, wird durch entsprechende Verkehrszeichen für den Durchgangsverkehr
gesperrt, mit Ausnahme des Linienverkehrs. Im mittleren Bereich des Irlenweges
werden beidseitig Haltverbotzeichen angeordnet, um Behinderungen des
Linienverkehrs durch parkende Fahrzeuge auszuschließen. Darüber hinaus soll
keine weitere Einschränkung erfolgen, damit die Anlieger nach wie vor
ausreichende Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenbereich haben. Dem
Landesbetrieb als Anordnungsbehörde wurde durch den Unterzeichner aufgetragen,
die Beschilderung, insbesondere im Bereich Irlenweg, so massiv aufzustellen,
ggfls. doppelseitig, dass eine eindeutige Erkennbarkeit gegeben ist. Sobald die
schriftliche Anordnung vorliegt, werden Maßnahmen, die aus Sicht der Stadt
Wermelskirchen nicht berücksichtigt sind, wenn notwendig und rechtlich umsetzbar,
nachgefordert. |
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