Auszug - Anfragen  

 
 
38. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss

Oberhebbinghausen – Ausfahrt auf die Kreisstraße

Oberhebbinghausen – Ausfahrt auf die Kreisstraße

Stadtverordneter Bilstein fragt an, ob die Verwaltung den Spiegel der dort aufgehängt wurde nochmals überprüfen kann.

Seines Erachtens sei dieser verkehrt aufgehängt und zudem sei er momentan aus der Halterung herausgebrochen.

Weiterhin bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob an dieser Stelle eine Beleuchtung möglich sei.

Herr Lohkamp erklärt, dass nach Auskunft des Verkehrsingenieurs  der Spiegel richtig positioniert sei.

 

OD Stumpf

Stadtverordneter Bosbach fragt an, wie die Verwaltung sicherstellen wolle, dass kein Schleichverkehr durch den Irlenweg entsteht.

Herr Lohkamp erklärt, dass die Federführung für die Verkehrsregelung liegt beim Landesbetrieb. Neben der Umleitung, die im Zusammenhang mit der Vollsperrung der L 101, zwischen den Einmündungen der K 16 und der Gemeindestraße "Irlenweg" erforderlich ist, wurden die notwendigen Maßnahmen für den Bereich Irlenweg abgestimmt.

Der Umleitungsverkehr in Richtung Dabringhausen und umgekehrt wird über die K 16 und die K 18 geführt. Die Leistungsfähigkeit und der Ausbauzustand beider Kreisstraßen ist so, dass der Umleitungsverkehr abgewickelt werden kann. Die Umleitung wird durch Verkehrszeichen ausgewiesen. Großräumig werden Hinweistafeln aufgestellt, die den überörtlichen Verkehr über andere klassifizierte Straße führen. Aus Richtung Westen bereits in Odenthal, aus Richtung Osten erfolgen Hinweise an der Kreuzung L 101 / L 409 und L 101 / L 157 / K 14. Aus Sicht der Stadt Wermelskirchen wurde darauf hingewiesen, dass außer dem Linienverkehr (vormittags im Stundentakt, nachmittags halbstündlich) kein zusätzlicher Verkehr über den Irlenweg zugelassen wird. Die heutige Regelung der Geschwindigkeitszone "30" wird beibehalten. Der Irlenweg als öffentliche Straße, wird durch entsprechende Verkehrszeichen für den Durchgangsverkehr gesperrt, mit Ausnahme des Linienverkehrs. Im mittleren Bereich des Irlenweges werden beidseitig Haltverbotzeichen angeordnet, um Behinderungen des Linienverkehrs durch parkende Fahrzeuge auszuschließen. Darüber hinaus soll keine weitere Einschränkung erfolgen, damit die Anlieger nach wie vor ausreichende Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenbereich haben.

Dem Landesbetrieb als Anordnungsbehörde wurde durch den Unterzeichner aufgetragen, die Beschilderung, insbesondere im Bereich Irlenweg, so massiv aufzustellen, ggfls. doppelseitig, dass eine eindeutige Erkennbarkeit gegeben ist. Sobald die schriftliche Anordnung vorliegt, werden Maßnahmen, die aus Sicht der Stadt Wermelskirchen nicht berücksichtigt sind, wenn notwendig und rechtlich umsetzbar, nachgefordert.