Der
Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung weist darauf hin, dass
lt. UN-Konvention und dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW die Belange der
Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden müssen. Dabei ist das Augenmerk
auf die Barrierefreiheit zu richten. Der
Beirat wird nach wie vor nicht rechtzeitig in Planungen mit einbezogen und
dadurch wird es im Nachhinein schwierig, den Bedürfnisse der behinderten
Menschen gerecht zu werden. Die Frage
der WNKUWG-Fraktion, aus welchen Gründen der Anbau der Cafeteria am Gymnasium
nicht behindertengerecht erstellt worden ist, wird in der nächsten Sitzung des
Sozialausschusses beantwortet. |
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