Auszug - Zukunft des städt. Möbellagers  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss

In der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am 09

Der Vorsitzende bedauert, dass die Verwaltung zu diesem TOP keine Vorlage erstellt hat.

 

Die Verwaltung führt aus, dass in Zeiten knapper Mittel das Möbellager für die bedürftigen Menschen in Wermelskirchen einen wichtigen Stellenwert hat. Durch die Versorgung der Anspruchsberechtigten mit gut erhaltenen, gespendeten Möbeln aus der Bevölkerung werden steuerfinanzierte Finanzmittel im Sozialbereich in erheblichem Umfange eingespart.

 

Denkbare Zukunftsperspektive wäre, ein Second-Hand-Kaufhaus zu gründen oder die verschiedenen caritativen Angebote in Wermelskirchen, wie die Wermelskirchener Tafel e. V., den offenen Mittagstisch, die Kleiderkammern von DRK und Kinderschutzbund, die Hausaufgabenhilfe, das Möbellager etc. zu einem sozialen Zentrum zu bündeln, um dadurch Synergieeffekte zu nutzen.

 

Um die Effektivität des Möbellagers zeitnah zu verbessern, ist zum einen die Bereitstellung eines größeren Platzangebotes und zum anderen die Beschaffung eines geeigneten Fahrzeuges notwendig, das die Mitarbeitenden sowie die Hilfskräfte im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch II transportieren und einen Möbelanhänger ziehen kann.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss informiert die Verwaltung darüber, dass durch das Möbellager folgende Einsparungen erzielt wurden, die ansonsten im Rahmen von Leistungen nach den Sozialgesetzen zu erbringen gewesen wären, und zwar:

 

2005 = 41.000 €

2006 = 51.000 €

2007 = 53.000 €

2008 = 65.000 €

 

Aufgrund dieser Ausführungen beschließt der Ausschuss daraufhin einstimmig:

 

Das Möbellager ist sinnvoll und erforderlich. Das Angebot ist angemessen zu erweitern und die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die notwendigen Maßnahmen zu erstellen.

 

Die Kosten hierfür sowie die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges sind zu ermitteln und in die Haushaltsplanberatungen für 2010 einzubringen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob eine Kooperation mit anderen Trägern sinnvoll ist.