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Der Vorsitzende führt
aus, dass in der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am
09.06.2009 u. a. folgendes beschlossen wurde: Errichtung der
ÖPNV-Wartehallen Der Beirat für
Menschen mit Behinderung beschließt einstimmig, dass für alle Bushaltestellen
folgende Mindestvoraussetzungen vorhanden sein sollen:
Der Busbahnhof
soll ebenfalls- finanziert über Fördermittel – umgestaltet werden. Der Beirat bittet
darum, in die Planung des Busbahnhofs mit einbezogen zu werden, damit die
Belange der Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden. Öffentliche
Behindertentoiletten im Innenstadtbereich Der Beirat fordert, öffentliche Behindertentoiletten im
Innenstadtbereich bereit zu stellen. Baumaßnahmen im
Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II Der Beirat fordert
die Verwaltung auf, bei der Planung der Maßnahmen die Barrierefreiheit zu
berücksichtigen. Gemäß
§ 6 der Satzung des ehrenamtlichen Beirates für Menschen mit Behinderung der
Stadt Wermelskirchen vom 30.08.2007 in der Fassung der 1. Änderung vom
08.04.2009 ist der Beirat für Menschen mit Behinderung berechtigt, in allen
Angelegenheiten, die ihn betreffen, dem Sozialamt – ggf. zur
Weiterleitung an ein anderes Fachamt – Vorschläge zu machen, Anregungen
zu geben oder Anfragen an die Verwaltung zu richten. Der
Ausschuss ersucht daher die Verwaltung, die vorgenannten Beschlüsse an die
entsprechenden Fachämter weiterzugeben, um sicherzustellen, dass die Belange
der Menschen mit Behinderung bei den anstehenden Planungen Berücksichtigung
finden. In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses wird die Verwaltung über
den aktuellen Sachstand informieren. |
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