Auszug - Anregungen des Beirates für Menschen mit Behinderung gem. § 6 der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss

In der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am 09

Der Vorsitzende führt aus, dass in der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am 09.06.2009 u. a. folgendes beschlossen wurde:

 

Errichtung der ÖPNV-Wartehallen

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung beschließt einstimmig, dass für alle Bushaltestellen folgende Mindestvoraussetzungen vorhanden sein sollen:

 

  • Taktiles Leitsystem für Sehbehinderte und blinde Menschen (Hinführung zum Einstiegsfeld, Markierung des Einstiegsfeldes)
  • die Möglichkeit eines schwellenlosen Übergangs von der Bushaltestelle in den Bus für Rollstuhlfahrer
  • das Ausrüsten der Haltestellen mit Wind- und Regenschutz und genügende Unterstellmöglichkeiten für Fahrgäste mit Rollstuhl, zusätzlich zur geplanten Sitzbank
  • große Vitrinen in entsprechender Höhe, die das Aufhängen von gut lesbaren Fahrplänen ermöglichen
  • akustische Fahrplanauskünfte für Sehbehinderte und blinde Menschen

 

Der Busbahnhof soll ebenfalls- finanziert über Fördermittel – umgestaltet werden.

 

Der Beirat bittet darum, in die Planung des Busbahnhofs mit einbezogen zu werden, damit die Belange der Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden.

 

Öffentliche Behindertentoiletten im Innenstadtbereich

 

Der Beirat fordert, öffentliche Behindertentoiletten im Innenstadtbereich bereit zu stellen.

 

Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II

 

Der Beirat fordert die Verwaltung auf, bei der Planung der Maßnahmen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

 

Gemäß § 6 der Satzung des ehrenamtlichen Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen vom 30.08.2007 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.04.2009 ist der Beirat für Menschen mit Behinderung berechtigt, in allen Angelegenheiten, die ihn betreffen, dem Sozialamt – ggf. zur Weiterleitung an ein anderes Fachamt – Vorschläge zu machen, Anregungen zu geben oder Anfragen an die Verwaltung zu richten.

 

Der Ausschuss ersucht daher die Verwaltung, die vorgenannten Beschlüsse an die entsprechenden Fachämter weiterzugeben, um sicherzustellen, dass die Belange der Menschen mit Behinderung bei den anstehenden Planungen Berücksichtigung finden. In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses wird die Verwaltung über den aktuellen Sachstand informieren.