Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Antrag als
eingebracht und beauftragt die Verwaltung, dem neuen
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Antrag als
eingebracht und beauftragt die Verwaltung, dem neuen Ausschuss in einer seiner
nächsten Sitzungen eine Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.