a)
Der Rat der Stadt legt die Anzahl der Ausschusssitze in den einzelnen
Ausschüssen einstimmig bei 4
Enthaltungen (3 SPD und Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) gemäß Anlage
1 fest. Die Übersicht ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. b)
Der Rat der Stadt wählt einstimmig gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW in seine
Ausschüsse und Arbeitskreise als Mitglied bzw. als Stellvertreter die in der
beigefügten Anlage 2 genannten Personen. c)
Die nachfolgende Zuteilung der Ausschussvorsitze nach § 58 Absatz 5 GO
NRW wird gemäß Anlage 4 vom Rat
der Stadt einstimmig bestätigt. Das Zugreifverfahren erfolgte auf die Vorsitze
und stellvertretenden Vorsitze getrennt. |
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