Der Vorsitzende bittet, den Beirat frühzeitig in die
Planung bzgl. Barrierefreiheit mit einzubeziehen und weist darauf hin, dass in
der Vergangenheit nicht rechtzeitig informiert wurde und Beschlussvorlagen
nicht rechtzeitig vorlagen. Die Verwaltung wird das Problem des
Erstauskunftsrechts im nächsten Verwaltungsvorstand deutlich machen und ins
Protokoll aufnehmen lassen. Der Beirat erhält mit der Einladung die
Beschlussvorlagen innerhalb der Ladungsfrist. |
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