Der
Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung greift zwei Punkte von
besonderer Wichtigkeit aus der Beiratssitzung am 02.03.2010 heraus und zwar zum
einen die Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung und zum anderen die
Zielvereinbarungen. Bei
geplanten städt. Baumaßnahmen ist eine frühzeitige Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung notwendig,
um eine Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
sicherzustellen. Er regt an, die mit der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben
befassten Mitarbeitenden bezüglich Barrierefreiheit entsprechend zu schulen. Weiterhin
ist eine Zielvereinbarung mit der Stadt gem. § 5 BGG NRW in Vorbereitung. |
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