Der
Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2010 gilt als eingebracht und wird in der nächsten
Sitzung des Sozialausschuss als Tagesordnungspunkt behandelt. Er ist dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt. Die
Verwaltung beantwortet die in vorstehendem Antrag enthaltenen Fragen wie folgt: Frage 1: Wer und wie viele Bürgerinnen, Bürger
und letztlich Kinder besitzen einen Stadtpass? Antwort der Verwaltung: Einen Stadtpass besitzen
Dies ergibt 407 Erwachsene und 66
Kinder = gesamt 473 Personen Frage 2: Welche Voraussetzungen für die
Ausstellung müssen gegeben sein? Antwort der Verwaltung: Nach den vom Rat der Stadt am 25.09.2005 beschlossenen
Richtlinien müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Stadtpass-Berechtigte müssen
Empfänger/in von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII außerhalb
von Einrichtungen, laufenden Leistungen nach dem SGB II oder AsylbLG sein oder b) nur über ein geringes Einkommen
verfügen (1 1/2facher Regelsatz der Sozialhilfe + gesetzlicher Mehrbedarf nach
den entsprechenden Vorschriften vom einfachen Regelsatz + Kosten der Unterkunft
-warm-) Im Übrigen gelten die Vorschriften über Einkommen und
Vermögen des SGB XII und die der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen
sowie Richtlinien des örtlichen Sozialhilfeträgers. Für Leistungsempfänger/innen nach dem SGB XII oder AsylbLG
erfolgt der Ausdruck des Stadtpasses über die EDV; sie erhalten den Stadtpass
automatisch zugestellt. Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II können diesen gegen
Vorlage ihres Bewilligungsbescheides der K-A-S im Rathaus, Sozialamt, Zimmer
2.33 beantragen. Auch Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag im
Rathaus, Sozialamt, Zimmer 2.36, stellen. Seine Gültigkeit beträgt für Leistungsempfänger nach dem SGB
XII und AsylbLG 1 Jahr und wird auf Antrag bei andauerndem Hilfebezug verlängert/erneuert.
Bei SGB II-Empfänger/innen ist die Gültigkeit an den Bewilligungszeitraum
gekoppelt. Zur Erfüllung der Voraussetzungen nach Buchstabe b)
folgendes Rechenbeispiel: 1 1/2facher Regelsatz = 359,00 € x 1,5 = 538,50
€ Miete für eine Person 375,75
€ Einkommensgrenze: 914,25
€ Frage 3: In welchen Bereichen werden
Vergünstigungen in welcher Höhe gewährt? Antwort der Verwaltung: Zurzeit werden Stadtpassinhabern
Ermäßigungen gewährt für den Besuch von -
Städt.
Bädern -
Theater-
und Konzertveranstaltungen -
VHS-Veranstaltungen -
Kursangeboten
im Haus der Begegnung -
Stadtbücherei -
Jugendmusikschule Die Ermäßigungen betragen derzeit
bis zu 50 %. Frage 4: Wie hoch ist die finanzielle
Gesamtbelastung für die Stadt? Antwort der Verwaltung: Die Ausfälle in den Bereichen Theater, Haus der Begegnung,
Stadtbücherei, VHS, Jugendmusikschule und Freibäder sind zu vernachlässigen;
sie bewegen sich insgesamt für diese Bereiche unter 300 € jährlich.
Einzig erwähnenswert ist der Einnahmeausfall im städt. Quellenbad, der sich auf
rd. jährlich 7.000 € beziffert. Frage 5: Gibt es in der Verwaltung Überlegungen, die Regelungen für
den Stadtpass im Zeichen der Haushaltskonsolidierung zu ändern? Antwort der Verwaltung: Da auch in Zukunft erhebliche Sparbemühungen zur
Konsolidierung des städt. Haushaltes unerlässlich sind, ist nicht
auszuschließen, dass bei den derzeitigen Vergünstigungen durch den Stadtpass
Einschränkungen notwendig werden. |
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