Auszug - Antrag der SPD-Fraktion bezüglich Stadtpass  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Aufenthaltsraum (Erdgeschoss) Altenzentrum GmbH
Ort: 42929 Wermelskirchen, Dhünner Str. 5
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 26

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2010 gilt als eingebracht und wird in der nächsten Sitzung des Sozialausschuss als Tagesordnungspunkt behandelt. Er ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung beantwortet die in vorstehendem Antrag enthaltenen Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

 

Wer und wie viele Bürgerinnen, Bürger und letztlich Kinder besitzen einen Stadtpass?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Einen Stadtpass besitzen

 

  • 309 Erwachsene im Leistungsbereich des SGB XII,
  • 12 Kinder im Leistungsbereich des SGB XII,
  • 44 Erwachsene im Leistungsbereich des AsylbLG,
  • 17 Kinder im Leistungsbereich des AsylbLG,
  • 54 Erwachsene im Leistungsbereich des SGB II und
  • 37 Kinder im Leistungsbereich des SGB II.

 

Dies ergibt 407 Erwachsene und 66 Kinder = gesamt 473 Personen

 

Frage 2:

 

Welche Voraussetzungen für die Ausstellung müssen gegeben sein?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Nach den vom Rat der Stadt am 25.09.2005 beschlossenen Richtlinien müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

a)         Stadtpass-Berechtigte müssen Empfänger/in von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen, laufenden Leistungen nach dem SGB II oder AsylbLG sein

oder

b)         nur über ein geringes Einkommen verfügen (1 1/2facher Regelsatz der Sozialhilfe + gesetzlicher Mehrbedarf nach den entsprechenden Vorschriften vom einfachen Regelsatz + Kosten der Unterkunft -warm-)

 

Im Übrigen gelten die Vorschriften über Einkommen und Vermögen des SGB XII und die der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen sowie Richtlinien des örtlichen Sozialhilfeträgers.

 

Für Leistungsempfänger/innen nach dem SGB XII oder AsylbLG erfolgt der Ausdruck des Stadtpasses über die EDV; sie erhalten den Stadtpass automatisch zugestellt.

 

Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II können diesen gegen Vorlage ihres Bewilligungsbescheides der K-A-S im Rathaus, Sozialamt, Zimmer 2.33 beantragen.

 

Auch Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag im Rathaus, Sozialamt, Zimmer 2.36, stellen.

 

Seine Gültigkeit beträgt für Leistungsempfänger nach dem SGB XII und AsylbLG 1 Jahr und wird auf Antrag bei andauerndem Hilfebezug verlängert/erneuert. Bei SGB II-Empfänger/innen ist die Gültigkeit an den Bewilligungszeitraum gekoppelt.

 

Zur Erfüllung der Voraussetzungen nach Buchstabe b) folgendes Rechenbeispiel:

 

1 1/2facher Regelsatz

= 359,00 € x 1,5 =                               538,50 €

Miete für eine Person                          375,75 €

 

Einkommensgrenze:                          914,25 €

 

Frage 3:

 

In welchen Bereichen werden Vergünstigungen in welcher Höhe gewährt?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Zurzeit werden Stadtpassinhabern Ermäßigungen gewährt für den Besuch von

 

-                     Städt. Bädern

-                     Theater- und Konzertveranstaltungen

-                     VHS-Veranstaltungen

-                     Kursangeboten im Haus der Begegnung

-                     Stadtbücherei

-                     Jugendmusikschule

 

Die Ermäßigungen betragen derzeit bis zu 50 %.

 

Frage 4:

 

Wie hoch ist die finanzielle Gesamtbelastung für die Stadt?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Ausfälle in den Bereichen Theater, Haus der Begegnung, Stadtbücherei, VHS, Jugendmusikschule und Freibäder sind zu vernachlässigen; sie bewegen sich insgesamt für diese Bereiche unter 300 € jährlich. Einzig erwähnenswert ist der Einnahmeausfall im städt. Quellenbad, der sich auf rd. jährlich 7.000 € beziffert.

 

Frage 5:

 

Gibt es in der Verwaltung Überlegungen, die Regelungen für den Stadtpass im Zeichen der Haushaltskonsolidierung zu ändern?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Da auch in Zukunft erhebliche Sparbemühungen zur Konsolidierung des städt. Haushaltes unerlässlich sind, ist nicht auszuschließen, dass bei den derzeitigen Vergünstigungen durch den Stadtpass Einschränkungen notwendig werden.