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Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Stand der Umsetzungen.
Ab dem 01.11.2010 wird der ASD wie folgt aufgeteilt:
Die Bereiche der Aussiedler und Asylbewerberbetreuung (siehe S.1 und 2 des Betreuungsberichtes in der Sozialausschusssitzung vom 15.04.2010) verbleiben im Sozialamt, ebenso der sich aus dem SGB XII, Landesaufnahmegesetz und AsylbLG ergebende sozialamtsspezifische ASD. Der auf den S. 3 und 4 beschriebene allgemeine ASD und die Obdachlosenbetreuung wechseln in das Amt für Jugend, Bildung und Sport.
Genaue Fallzahlen in den Bereichen ASD und Obdachlosenbetreuung können nicht genannt werden, da bisher keine Unterscheidung zwischen „sozialamtsspezifischen und allgemeinen Fällen“ erfolgt ist. Lediglich die potentielle Gruppe des sozialamtsspezifischen ASD lässt sich, ergebend aus der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB XII, AsylbLG, Landesaufnahme- sowie Bundesvertriebenengesetz, durch die aktuellen Fallzahlen eingrenzen. Hierbei handelt es sich um 277 Fälle (nicht Personen) aus dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Gesundheit usw.) und 49 Fälle nach dem AsylbLG. Die Fallzahlen aus dem Bericht bzgl. der Asylbewerber und Aussiedler sind weitestgehend konstant geblieben.
Insgesamt ist verwaltungsseitig festzuhalten, dass trotz des Personalwechsels das Gesamtangebot des ASD vollumfänglich beibehalten wird, lediglich die Zuständigkeiten werden sich ändern.
Im Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Der Ausschuss bittet um einen Zwischenbericht im Mai 2011.
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